Das Transparenzregister darf nicht zum Hemmschuh fĂŒr die dringend erforderliche Krankenhausreform werden

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Berlin – Der PrĂ€sident der BundesĂ€rztekammer, Dr. Klaus Reinhardt (Foto), erklĂ€rt zu der heutigen Pressekonferenz des Bundesgesundheitsministers:

„Der Bundesgesundheitsminister hat sich fĂŒr seine heutige Pressekonferenz einen Tag ausgesucht, an dem die Ärztinnen und Ärzte an den UniversitĂ€tskliniken mit einem Warnstreik auf ihre schwierigen Arbeitsbedingungen hinweisen. Außerhalb der UniversitĂ€ten kĂ€mpfen viele kleine und mittlere KrankenhĂ€user um ihr wirtschaftliches Überleben. In dieser Situation ist ein weiterer öffentlicher Schlagabtausch im Streit um das Transparenzgesetz kein Lösungsbeitrag. Der Minister muss sich stattdessen auf die wirklich drĂ€ngenden Probleme in der Versorgung konzentrieren.

Es ist gut und richtig, Patientinnen und Patienten dabei zu unterstĂŒtzen, informierte und selbstbestimmte Entscheidungen bei der Auswahl von KrankenhĂ€usern treffen zu können. Plakative Hochrechnungen zu vermeintlich vermeidbaren TodesfĂ€llen, wie sie heute von Herrn Prof. Busse prĂ€sentiert wurden, verunsichern aber Patientinnen und Patienten und diskreditieren die Arbeit der BeschĂ€ftigten in unseren Gesundheitseinrichtungen. Auch vor diesem Hintergrund werden wir die heute vorgestellten Berechnungen zu den Effekten öffentlich verfĂŒgbarer QualitĂ€tsdaten sorgfĂ€ltig prĂŒfen.

Ganz unabhĂ€ngig davon geht die Vorstellung an der RealitĂ€t vorbei, einweisende Ärzte und Rettungsdienstmitarbeiter wĂŒssten heutzutage nicht, welche KrankenhĂ€user spezialisierte Behandlungsmöglichkeiten fĂŒr Herzinfarkte und SchlaganfĂ€lle vorhalten. Auch Patienten können dies ĂŒber die bereits vorhandenen Informationsquellen wie das Deutsche Krankenhausverzeichnis oder die ‚Weisse Liste‘ leicht in Erfahrung bringen. Das gilt genauso fĂŒr die Frage, welche KrankenhĂ€user bei der Behandlung von Krebs oder anderen gravierenden Erkrankungen ĂŒber besondere Expertise verfĂŒgen. DafĂŒr braucht es kein neues, bĂŒrokratielastiges Register.

Vor allem aber darf der Streit um das Register die Arbeit an der dringend notwendigen Krankenhausreform nicht lĂ€nger verzögern. Eine solche Reform kann nur gelingen, wenn Bund und LĂ€nder sie gemeinsam umsetzen. Ein einseitiges Vorgehen des Bundes, wie es der Minister angekĂŒndigt hat, wird uns deswegen keine Lösung bringen. Der Bundesgesundheitsminister sollte stattdessen die GesprĂ€che mit den LĂ€ndern zum Reformgesetz schnellstmöglich wieder aufnehmen und auch die Institutionen der Selbstverwaltung einbinden. Nur dann können sachgerechte Lösungen erreicht werden.

Alle EntscheidungstrĂ€ger in Bund und LĂ€ndern sollten sich ihrer Verantwortung dafĂŒr bewusst sein, noch in diesem Jahr die Weichen fĂŒr grundlegende Reformen zu stellen. Wir brauchen mehr Aufgabenteilung und Kooperation unter den KrankenhĂ€usern, mehr Konzentration in der Spezialversorgung und zugleich eine nachhaltige Stabilisierung der flĂ€chendeckenden Grundversorgung. Außerdem wird die beste Krankenhausreform ins Leere laufen, wenn sie nicht mit einer nachhaltigen StĂ€rkung der ambulanten Versorgung, mit einer stimmigen Reform der Notfallversorgung und mit einer konsequenten Förderung der sektorenĂŒbergreifenden Versorgung verbunden wird. Bei all dem mĂŒssen wir darauf achten, im FlĂ€chenland Deutschland dĂŒnn besiedelte Regionen nicht von der Versorgung abzukoppeln. Grundlage fĂŒr den Erfolg aller ReformbemĂŒhungen sind schließlich entschiedene Maßnahmen gegen den FachkrĂ€ftemangel in allen Versorgungsbereichen.“

Text/Foto: BundesÀrztekammer