Datenabfrage Mietspiegel: Erhebung zu Mieten in Magdeburg startet

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Magdeburg. Ab dem 01. April werden die EigentĂŒmer*innen von 15.000 zufĂ€llig ausgewĂ€hlten Wohnungen sowie Ein- und ZweifamilienhĂ€usern aufgefordert, sich an der Mietwerterhebung fĂŒr die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels fĂŒr die Landeshauptstadt Magdeburg zu beteiligen. Hintergrund ist ein Beschluss des Stadtrates.
 
Die Einladung zur Teilnahme erfolgt durch ein Anschreiben, das einen Link zur Onlinebefragung und Zugangspasswörter enthĂ€lt. Auf Anfrage kann die Teilnahme auch mit einem Papierfragebogen erfolgen. Daneben besteht fĂŒr Vermieter*innen, welche fĂŒr mehrere Wohnungen nach der Stichprobenziehung auskunftspflichtig sind, die Möglichkeit, andere Formate der DatenĂŒbermittlung mit dem Amt fĂŒr Statistik, Wahlen und Digitalisierung abzustimmen.
 
Die Stichprobe setzt sich aus 10.000 Wohnungen in MehrfamilienhĂ€usern sowie 5.000 Ein- und ZweifamilienhĂ€user zusammen. Daneben werden zur Plausibilisierung und Absicherung der DatenqualitĂ€t parallel 1.000 Mieter*innen aus der Stichprobe befragt. Sofern die EigentĂŒmer*innen der in der Stichprobe gezogenen Wohnung im Vorfeld nicht eindeutig bestimmt werden können, erfolgt in einem weiteren Schritt die Abfrage des Vermietenden sowie dessen Anschrift beim Mietenden. Hierbei wird auch gleich ĂŒberprĂŒft, ob die jeweilige Wohnung mietspiegelrelevant ist.
 
Der Fragebogen umfasst zehn Seiten, das AusfĂŒllen des Fragebogens nimmt rund 30 Minuten in Anspruch. Die Teilnahme an der Erhebung ist Pflicht. Eine Nichtteilnahme oder falsche Angaben können mit einem Ordnungsgeld entsprechend der Mietwerterhebungssatzung geahndet werden.
 
NĂ€here Informationen zur Mietspiegelerstellung in der Landeshauptstadt Magdeburg sind auf der Internetseite des Amtes fĂŒr Statistik, Wahlen und Digitalisierung der Landeshauptstadt Magdeburg sowie unter mietspiegel@stat.magdeburg.de und telefonisch unter der Rufnummer 0391/540 2010 (montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie von 13.00 bis 15.00 Uhr) erhĂ€ltlich.
 
Der Stadtrat hat im vergangenen Jahr die Verwaltung mit der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels fĂŒr die Landeshauptstadt Magdeburg beauftragt. Hintergrund ist die Reform der Mietspiegelgesetzgebung. Demnach mĂŒssen Gemeinden ab 50.000 Einwohner*innen seit dem 1. Januar 2023 einen einfachen Mietspiegel oder spĂ€testens ab dem 1. Januar 2024 einen qualifizierten Mietspiegel erstellen und veröffentlichen. Die Landeshauptstadt Magdeburg wird somit das erste Mal seit Jahrzehnten einen offiziellen Mietspiegel bekommen. Innerhalb der Verwaltung ist das Amt fĂŒr Statistik, Wahlen und Digitalisierung fĂŒr die Erstellung des Mietspiegels verantwortlich.

Quelle: Landeshauptstadt Magdeburg

Symbolfoto/pixabay