Denkmal für das Magdeburger Recht am Kleinen Werder feierlich eingeweiht

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Förderverein und Oberbürgermeisterin danken allen Sponsoren und Unterstützern

Magdeburg. Das Denkmal für das Magdeburger Recht wurde gestern an seinem zentralen Standort am Kleinen Werder eingeweiht. Das Monument erinnert an das europaweit einflussreiche Recht, das vom Mittelalter bis zum 19. Jahrhundert in vielen Städten und Ländern angewendet wurde. Der Förderverein Magdeburger Recht e. V. und die Schirmherrin, Oberbürgermeisterin Simone Borris, weihten das Denkmal im Beisein zahlreicher Vertretenden aus Stadt und Land ein und dankten allen, die das Vorhaben ermöglicht haben.
 
„Das Magdeburger Recht prägte die europäische Rechts- und Verfassungskultur und orientierte sich an den Bedürfnissen und Werten der Bürgerinnen und Bürger. Es war ein Kompass der Gerechtigkeit, welcher Orientierung in Fragen von Freiheit, Eigentum und Beruf bot“, unterstrich Oberbürgermeisterin Simone Borris den Stellenwert des Magdeburger Rechts. „Für die Zukunft wünsche ich mir, dass das Denkmal zum bürgerschaftlichen Austausch einlädt und es die Menschen in der Mitte Magdeburgs zusammenbringt.“
 
Die feierliche Einweihung des Denkmals auf der Grünfläche zwischen Zoll- und Strombrücke wurde von mittelalterlichen Darstellern und Musikern begleitet. Zudem sprach der Gestalter des Denkmals, Prof. Claus Bury, zum Schaffensprozess des Monuments. Im Rahmen der Feierstunde hat der Verein Denkmal Magdeburger Recht e. V. das Denkmal offiziell an die Stadt Magdeburg übergeben.
 
Das Magdeburger Recht – ein großes historisches Erbe der Stadt

Das sogenannte Magdeburger Recht hat im 12. Jahrhundert weite Teile Mittel- und Osteuropas geprägt. Die Stadt Magdeburg war damals ein Zentrum der Rechtsexpertise. Von hier aus verbreiteten sich die Rechtsauffassungen des Magdeburger Schöffenstuhls und waren in mehr als tausend Städten wirksam. Diese Rechtsgrundlagen stärkten das Stadtbürgertum und beinhalteten fortschrittliche Reformen. In Teilen Deutschlands und in vielen osteuropäischen Städten galt das Magdeburger Recht bis zur Jahrhundertwende 1899/1900.
 
Der Weg zum Denkmal – ein Gemeinschaftsprojekt

In Osteuropa gibt es bereits einige Denkmäler zum Magdeburger Recht, zum Beispiel im polnischen Trzcianka und in der ukrainischen Hauptstadt Kiew. So gab es bereits 1991 erste Bestrebungen, im Ursprungsort Magdeburg ein solches Denkmal zu errichten. Zur Unterstützung des Vorhabens gründete sich 2011 der Verein Denkmal Magdeburger Recht e. V., der mit viel Engagement Spenden zur Realisierung des Denkmals sammelte. Das Projekt wurde durch die Schirmherrschaft von Oberbürgermeisterin Simone Borris und dem früheren Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper unterstützt.
 
Mehr als zehn Jahre haben die Magdeburger Stadtverwaltung, die Denkmalverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt und der Verein nach einem geeigneten Standort im Stadtgebiet gesucht. Im Rahmen des Ersatzneubaus des Strombrückenzugs wurde ein Platz gefunden, der für alle Menschen zugänglich und sichtbar ist.
 
Die Kosten von rund 180.000 Euro wurden durch Spenden finanziert und damit vom Verein Magdeburger Recht e.V. und allen Unterstützerinnen und Unterstützern aufgebracht. Die Landeshauptstadt Magdeburg stellte die Fläche zur Verfügung und übernahm deren Befestigung.
 
Weitere Informationen zum Denkmal Magdeburger Recht sind im Internet unter www.magdeburg.de/DenkmalMagdeburgerRecht und auf der Internetseite des Vereins www.denkmal-magdeburger-recht.de verfügbar.

Quelle: Landeshauptstadt Magdeburg am 18. Dezember 2024

Titelfoto: Denkmal für das Magdeburger Recht © Landeshauptstadt Magdeburg, Vincent Gulatz