Magdeburg. Die Staatskanzlei und Ministerium fĂŒr Kultur des Landes Sachsen-Anhalt hat einen neuen Runderlass zum Umgang mit Solaranlagen auf Kulturdenkmalen herausgegeben. Der Runderlass richtet sich an die Denkmalschutzbehörden im Land und reflektiert die aktuellen Herausforderungen im Themenkreis der zunehmenden Errichtung von Photovoltaik-Anlagen.
Staatsminister und Minister fĂŒr Kultur Rainer Robra Ă€uĂerte seine Zufriedenheit darĂŒber, dass die Belange des Denkmalschutzes und der Energie miteinander verbunden wurden, was nun fĂŒr Inhaber von DenkmĂ€lern sowie fĂŒr die Denkmalschutzbehörden Klarheit schaffe. âDie fortschreitende technische Entwicklung und die eingegangenen AntrĂ€ge auf Errichtung von Photovoltaik-Anlagen erforderten eine Ăberarbeitung der bestehenden Leitlinien zum Umgang mit Solaranlagen an und auf Kulturdenkmalen. Die neue verbindliche Erlasslage, die wir kĂŒrzlich an die Denkmalschutzbehörden im Land verschickt haben, rĂ€umen einen gröĂeren Handlungsspielraum zugunsten von Photovoltaik-Anlagen bei den Einzelfallentscheidungen ein. Damit unterstĂŒtzen wir das gemeinsam erkannte Ziel eines weiteren Ausbaus erneuerbarer Energien, auch auf Kulturdenkmalen“, so Robra.
Die wichtigsten Punkte des Runderlasses:
- Genehmigung fĂŒr Solaranlagen an und auf Kulturdenkmalen ist durch die Kommunen als untere Denkmalschutzbehörden regelmĂ€Ăig zu erteilen.
- Nur noch erwartbare SubstanzschÀden an Kulturdenkmalen können eine Versagung der Genehmigung zur Folge haben. Damit entfÀllt der hÀufigste bisherige Ablehnungsgrund, nÀmlich Eingriffe in das Erscheinungsbild eines Kulturdenkmals.
- Dient eine Solaranlage der Eigenversorgung des Denkmals, kann sie nur in besonderen EinzelfÀllen abgelehnt werden, in denen die Belange der Denkmalpflege höher zu gewichten sind als jene der erneuerbaren Energien.
- Will eine Kommune die Erteilung der Genehmigung einer Photovoltaik-Anlage ablehnen, muss sie vorher ihrer Fachaufsicht beim Landesverwaltungsamt Bericht erstatten und das Verfahren bis zu deren MaĂgabe aussetzen.
Der Erlass kann der WebprÀsenz https://kultur.sachsen-anhalt.de/ministerium/erlasse entnommen werden.
Text/Foto: Staatskanzlei und Ministerium fĂŒr Kultur am 02. MĂ€rz 2024