Jetzt ist es amtlich: Der Labrador Retriever war in den letzten 15 Jahren des Sachsen-Anhalters liebster Haushund, gefolgt vom Deutschen SchĂ€ferhund und dem Jack Russell Terrier. BestĂ€tigt werden diese Zahlen durch einen Blick in das Zentrale Hunderegister, das seit 2009 beim Landesverwaltungsamt gefĂŒhrt wird. In dem Register werden die Daten aus den SteuerĂ€mtern der 122 Kommunen des Landes zusammengefasst. Dort mĂŒssen Neu-Hundebesitzer ihren vierbeinigen Familienzuwachs anmelden, damit die Kommune weiĂ, an wen sie den Hunde-Steuerbescheid verschicken soll.
Ein solch umfĂ€ngliches Hunde-Register gab es anfĂ€nglich nur in Sachsen-Anhalt. Und dabei ist es fast nur ein âNebenproduktâ des am 1. MĂ€rz 2009 in Sachsen-Anhalt in Kraft getretenen âGesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahrenâ, umgangssprachlich auch âKampfhundegesetzâ oder einfach nur âHundegesetzâ genannt. Inzwischen haben auch weitere BundeslĂ€nder nachgezogen.
Das Gesetz schreibt neben einer Kennzeichnungspflicht mittels Transponder fĂŒr alle nach dem 28. 02.2009 geborenen und alle als gefĂ€hrlich eingestuften Hunde (Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier, deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden sowie Hunde, die als aggressiv aufgefallen sind) auch einen Wesenstest fĂŒr diese Hunde und gegebenenfalls einen Sachkundenachweis fĂŒr ihre Besitzer vor â und eben die Erfassung aller nach dem 28. Februar 2009 geborenen sowie aller gefĂ€hrlichen Hunde in einem Zentralen Hunderegister.
Jetzt, 15 Jahre nach dem Startschuss können wir davon ausgehen, dass der GroĂteil der in Sachsen-Anhalt lebenden Hunde nun im Zentralen Hunderegister erfasst ist.
Die Ăbersicht im neuen Register zeigt, dass die Sachsen-Anhalter mit ihren Vorlieben fĂŒr bestimmte Hunderassen durchaus im bundesweiten Trend liegen. Auf den nĂ€chsten PlĂ€tzen der Beliebtheitsscala folgen Französische Bulldogge, Chihuahua, Yorkshire Terrier, Dachshund, Border Collie, Englische Bulldogge und Golden Retriever. Also auf den ersten RĂ€ngen keine Ăberraschungen.
Aber nicht nur die beliebtesten Hunderassen sind im Zentralen Hunderegister Sachsen-Anhalts erfasst, sondern auch die Exoten. 64 verschiedene Rassen wurden zwischen Anfang 2009 und Ende 2023 mit nur einem oder zwei Hunden von Sachsen-Anhalts Behörden registriert.
Darunter sind Otterhund, Kishu und Billy, aber auch Rassen mit fast unglaublichen Namen wie Crnogorski Planinski Gonic, Epagneul de Pont-Audemer oder Xoloitzcuintle â der Mexikanische Nackthund.
Inzwischen ist das Zentrale Hunderegister eine wahre Fundgrube fĂŒr Hundeliebhaber und Statistiker. So zeigt sich beim Blick in die Statistik, dass im Jahr 2023 insgesamt 177.201 Hunde in Sachsen-Anhalt registriert waren. Damit stieg die Anzahl der Hunde gegenĂŒber 2022 um knapp 10.000. Aber auch wichtige Informationen wie BissvorfĂ€lle sind erfasst. Zu diesem Thema folgt eine separate Pressemitteilung.
Hintergrund:
Entsprechend geltendem Erlass des Ministeriums fĂŒr Inneres und Sport sind die Angaben der Kommunen und die statistischen Daten aus dem Hunderegister, insbesondere die rassebezogene Anzahl der BissvorfĂ€lle und die rassebezogene Anzahl registrierter Hunde jahresbezogen zu ermitteln. Diese werden Anfang April eines jeden Jahres veröffentlicht. Das Hunderegister ist ein Bestandsregister mit einem dynamischen Datenbestand, der stĂ€ndig aktualisiert werden kann. Die Kommunen können laufend â auch fĂŒr ZeitrĂ€ume, welche in der Vergangenheit liegen â Daten nacherfassen. Im Hunderegister des Landes Sachsen-Anhalt sind nur Daten zu Hunden zu speichern, wenn diese nach dem 01.03.2009 geboren sind. DarĂŒber hinaus werden Hunde mit einem Geburtstermin vor dem 01.03.2009 im Hunderegister erfasst, wenn diese den gefĂ€hrlichen Hunden auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 HundeG LSA zuzurechnen sind.
Quelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
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