Magdeburg. Auch in diesem Jahr werden im Rahmen des Mikrozensus wieder rund 13 000 Privathaushalte in Sachsen-Anhalt vom Statistischen Landesamt befragt.
Diese jĂ€hrlich durchgefĂŒhrte reprĂ€sentative Haushaltsbefragung gibt Antworten auf von Politik, Wissenschaft und Medien hĂ€ufig gestellte Fragen. Unter welchen Bedingungen leben die Menschen in Sachsen-Anhalt? Wie ist die Bildungs- und Erwerbssituation der Bevölkerung? Wie viele Familien mit Kindern oder Alleinerziehende gibt es? Wie viele Menschen haben einen Migrationshintergrund? Der Mikrozensus liefert wichtige sozioökonomische Strukturinformationen zur Bevölkerung.
Erstergebnissen zufolge waren 2022 in Sachsen-Anhalt 1 012 700 Personen erwerbstÀtig, was einem Anteil von rund 47 % an der Gesamtbevölkerung (2 134 400) entsprach. Von den ErwerbstÀtigen insgesamt waren 937 700 abhÀngig beschÀftigt und 72 400 selbststÀndig. Bei den BeschÀftigten in einem abhÀngigen ArbeitsverhÀltnis entfiel der höchste Anteil mit 75 % auf die Gruppe der Angestellten (705 200).
Von den 1 113 100 Haushalten waren 2022 in Sachsen-Anhalt 462 400 Einpersonenhaushalte und 650 700 Mehrpersonenhaushalte. Mit 64 % (418 400) entfiel der gröĂte Anteil hier auf Haushalte mit 2 Personen. 275 200 Familien lebten 2022 in Sachsen-Anhalt. In 52 % (142 100) dieser Familien waren die Eltern verheiratet. In 19 % der Familien (52 600) waren die Eltern unverheiratet und in 29 % (80 500) lebte ein alleinerziehender Elternteil mit Kind(ern).
FĂŒr den ĂŒberwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz eine Auskunftspflicht. Seit dem Jahr 2021 sind neben den Fragen zur europĂ€ischen Erhebung zu âEinkommen und Lebensbedingungenâ (EU-SILC) auch Fragen zur europĂ€ischen Erhebung âPrivate Haushalte in der Informationsgesellschaftâ (IKT) als Unterstichprobe im Mikrozensus integriert. ErgĂ€nzt wird die Befragung im Jahr 2024 durch zusĂ€tzliche Fragen zum Pendlerverhalten.
FĂŒr den Mikrozensus im Rahmen einer Stichprobe ausgewĂ€hlte Haushalte Sachsen-Anhalts erhalten Post vom Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt. Mit diesen Briefen wird die Befragung ĂŒberwiegend durch ehrenamtlich tĂ€tige Erhebungsbeauftragte vor Ort angekĂŒndigt. Diese unterstĂŒtzen im Auftrag des Statistischen Landesamtes die auch als âkleine BevölkerungszĂ€hlungâ (Mikrozensus) benannte jĂ€hrliche Haushaltsbefragung. Die Befragung durch Erhebungsbeauftragte kann entweder telefonisch oder persönlich durchgefĂŒhrt werden. Der Haushalt kann die AuskĂŒnfte auch online (nach Zustellung der Zugangsdaten) erteilen, den Erhebungsbogen selbst ausfĂŒllen und direkt an das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt senden oder ein Telefoninterview mit dem Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt durchfĂŒhren.
Die rund 90 fĂŒr Sachsen-Anhalt tĂ€tigen Erhebungsbeauftragten sind zu strikter Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflichtet. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen nach den gesetzlichen Bestimmungen der Geheimhaltungspflicht und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Sie dienen ausschlieĂlich der Hochrechnung zu Landes- bzw. Regionalergebnissen. Die AuskĂŒnfte werden nach Eingang der Unterlagen im Statistischen Landesamt anonymisiert. Rechtsgrundlage der Erhebung ist das vom Deutschen Bundestag am 7. Dezember 2016 beschlossene Mikrozensusgesetz (BGBl. I S. 2826).
Der Mikrozensus wird bereits seit 1957 jedes Jahr bei 1 Prozent aller Haushalte im gesamten Bundesgebiet durchgefĂŒhrt. Es handelt sich um eine sogenannte FlĂ€chenstichprobe, das heiĂt, es werden nach einem statistisch-mathematischen Zufallsverfahren StraĂenzĂŒge bzw. GebĂ€ude ausgewĂ€hlt. Die Haushalte, die in diesen âausgelostenâ GebĂ€uden wohnen, werden bis zu 4-mal in 5 aufeinanderfolgenden Jahren befragt. Nach erfolgter 4. Befragung werden diese Haushalte durch neue Stichprobenhaushalte ersetzt.
Es werden Daten ĂŒber die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung sowie ĂŒber Familien, Haushalte und den Arbeitsmarkt erhoben. Integriert in den Mikrozensus ist die Erhebung ĂŒber den Arbeitsmarkt fĂŒr alle Mitgliedstaaten der EU. Die Informationen sind Grundlage fĂŒr gesetzliche und politische Entscheidungen. Der Mikrozensus ist fĂŒr viele Sachfragen im Bereich Privathaushalte und Familien die einzige statistische Informationsquelle.
Die QualitĂ€t der Ergebnisse hĂ€ngt dabei von der Einhaltung der reprĂ€sentativen Auswahl ab. Deshalb besteht fĂŒr alle betreffenden Haushalte und Personen nach § 13 des Mikrozensusgesetzes in Verbindung mit § 15 des Bundesstatistikgesetzes fĂŒr den ĂŒberwiegenden Teil der Fragen Auskunftspflicht. Pflicht ist die vollstĂ€ndige und wahrheitsgemĂ€Ăe Beantwortung der Fragen.
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