Der 126. Deutsche Ärztetag in Bremen hat die von der Bundesregierung angestrebte Streichung des § 219a StGB begrüßt. Dieser regelt bislang das Verbot, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben. Durch diese Regelung konnte schon die sachliche Ankündigung, in einer ärztlichen Institution Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, zu Strafverfolgung führen.
Der Ärztetag teilt die Auffassung von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), nach der dieser Rechtszustand für Ärztinnen und Ärzte unhaltbar sei. Zudem habe der Paragraf 219a StGB in der Vergangenheit dazu beigetragen, dass betroffenen Frauen der Zugang zum Schwangerschaftsabbruch trotz bescheinigter Indikation nach Paragraf 218 StGB erschwert wurde.
„Die Möglichkeit, über angewandte Methoden des Schwangerschaftsabbruchs sachlich zu informieren, wird nach Streichung dieses Paragrafen auch in diesem sensiblen Kontext die nötige Transparenz herstellen, die bei anderen medizinischen Interventionen selbstverständlich und für die informierte Zustimmung der Patientinnen zu einem solchen Eingriff Voraussetzung ist“, betonte der Ärztetag.
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