Neue Gemeinschaftsaufgabe âKlimaschutz“ schaffen – Klimaschutzbeschleunigungsgesetz auf den Weg bringen
Der Deutsche StĂ€dte- und Gemeindebund betrachtet die Energiewende als Herkulesaufgabe, die in vergleichsweise kurzer Zeit nur mit groĂen Anstrengungen zu schaffen sein wird. Dabei handele es sich um ein Projekt von immenser Bedeutung fĂŒr die Zukunft des Landes. âDas Gelingen der Energiewende ist der entscheidende SchlĂŒssel, ob Deutschland tatsĂ€chlich die Klimaschutzziele erreichen wird“, sagten der PrĂ€sident des DStGB, BĂŒrgermeister Ralph Spiegler (Nieder-Olm), und HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer Dr. Gerd Landsberg auf der Bilanzpressekonferenz des kommunalen Spitzenverbandes heute in Berlin. Um die Umsetzung zu beschleunigen, schlĂ€gt der DStGB ein Klimaschutzbeschleunigungsgesetz sowie die Schaffung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz vor.
Aus Sicht des DStGB ist noch ungewiss, wie die Energiewende gelingen kann. Kohle, Atomkraft und Gas seien trotz aller BemĂŒhungen um eine Energiewende nach wie vor Deutschlands wichtigste EnergietrĂ€ger fĂŒr die Stromproduktion. Im dritten Quartal des Jahres 2021 stammten mehr als die HĂ€lfte (56,9 Prozent) der gesamten erzeugten Strommenge von 118,4 Mrd. Kilowattstunden nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes aus konventionellen Energiequellen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (2020) habe sich damit der Anteil Bundesamtes sogar um 2,7 Prozent erhöht. âWenn Deutschland bis 2030 tatsĂ€chlich â wie von der Ampelkoalition geplant â 80 Prozent des Stromes aus Wind, Sonne und anderen erneuerbaren EnergietrĂ€gern produzieren will, brauchen wir einen gewaltigen Kraftakt“, so Spiegler und Landsberg. âEs mĂŒssen dann jĂ€hrlich bis zu 2.500 neue WindrĂ€der ans Netz gehen. Die Ausweisung der entsprechenden FlĂ€chen, die Schaffung der notwendigen Netze und die unverzichtbare Akzeptanz in der Bevölkerung stellen zusĂ€tzliche Herausforderungen dar. âDie Absicht der neuen Bundesregierung, schnellere Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu etablieren, unterstĂŒtzen wir daher sehr“, betonten Spiegler und Landsberg.
Um die ambitionierten Ziele zu erreichen, schlĂ€gt der Deutsche StĂ€dte- und Gemeindebund ein Klimaschutzbeschleunigungsgesetz vor. Bestandteile eines solchen Gesetzes sollen digitale Genehmigungsverfahren sein sowie der Verzicht auf naturschutzrechtliche Ausgleichsregelungen, wenn die geplante MaĂnahme dem Klimaschutz oder der Klimaanpassung dient, eine VerkĂŒrzung der Gerichtswege und PrĂ€klusions- und Stichtagsregelungen, um die Gerichtsverfahren zu beschleunigen. Zudem könnte auch ein 100.000-DĂ€cher-Sofortprogramm fĂŒr kommunale Liegenschaften zur Beschleunigung der Energiewende beitragen.
âAlle diese notwendigen MaĂnahmen mĂŒssen mit einer effektiven Kommunikationsstrategie verbunden werden. Gerade die Bereitschaft, auch persönlich beizutragen und mögliche EinschrĂ€nkungen zu akzeptieren, muss erhöht werden. Das Prinzip âNot in my backyardâČ nach der Auffassung âIch bin fĂŒr Umweltschutz, möchte aber die Windenergie nicht in Sichtweite haben und den neuen Schienenverkehr nicht hörenâČ, darf nicht lĂ€nger Bestand haben“, forderten Spiegler und Landsberg.
Aus Sicht des DStGB muss auch die Klimaanpassung in den StĂ€dten und Gemeinden von Bund und LĂ€nder gemeinsam mit den Kommunen konsequent vorangetrieben werden. âHitze, DĂŒrre, BrĂ€nde werden uns in Zukunft noch stĂ€rker belasten und fordern völlig neue Konzepte. Es geht um die Sicherung der Lebensgrundlage der Menschen. Die verheerende Flutkatastrophe 2021 hat auf dramatische Weisegezeigt, dass wir nicht ausreichend vorbereitet sind. Wir schlagen deshalb vor, Klimaanpassung und Klimaschutz als neue Gemeinschaftsaufgabe in Art. 91a Grundgesetz zu verankern. Zurecht ist dort der KĂŒstenschutz bereits vorgesehen, Klimaanpassung und Klimaschutz gehören notwendig dazu und werden die gemeinsame Verantwortung von Bund, LĂ€ndern und Kommunen stĂ€rken“, so Spiegler und Landsberg abschlieĂend.
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