Zum Ende der muslimischen Fastenzeit Ramadan wollte die Zuckmayer-Oberschule in Berlin-Neukölln alle SchĂŒler zur Teilnahme an einem Fastenbrechen verpflichten. Das wurde von der Bildungsverwaltung verhindert.
«GrundsĂ€tzlich gilt fĂŒr staatliche Schulen in Berlin das NeutralitĂ€tsgebot. Die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen ist fĂŒr SchĂŒlerinnen und SchĂŒler nicht verpflichtend», teilte Verwaltungssprecher Martin Klesmann mit. Er gehe davon aus, dass die Schule ein Einzelfall sei.
Ăhnlich Ă€uĂerte sich Bildungssenatorin Katharina GĂŒnther-WĂŒnsch (CDU) im Abgeordnetenhaus. «SelbstverstĂ€ndlich besteht grundsĂ€tzlich keine verpflichtende Teilnahme am Fastenbrechen», sagte sie im Plenum. «Denn meiner ersten EinschĂ€tzung nach dĂŒrfte dies auch rechtswidrig sein.» Sie sprach von einem möglichen VerstoĂ gegen die staatliche NeutralitĂ€tspflicht und die sogenannte negative Religionsfreiheit.
Die «Bild»-Zeitung hatte ein Schreiben der Schule an die Eltern veröffentlicht, in dem es heiĂt, dass am 28. MĂ€rz von 17.30 Uhr bis 20.00 ein Iftar (Fastenbrechen) stattfindet. Die Eltern werden darauf hingewiesen, dass die Kinder Essen beisteuern sollen. AuĂerdem heiĂt es: «Dieses Treffen ist verpflichtend, da wir dafĂŒr einen anderen Unterricht ausfallen lassen.»
Klesmann zufolge wurde nach RĂŒcksprache mit der regionalen Schulaufsicht und der Schule klargestellt, «dass die Teilnahme an besagter Veranstaltung ausdrĂŒcklich freiwillig ist und auch kein Unterricht entfĂ€llt». Um weiteren MissverstĂ€ndnissen vorzubeugen, habe die Schule das Elternschreiben entsprechend korrigiert und erneut versendet.
Text/Foto: Welt Nachrichtensender am 16. MĂ€rz 2025