DEUTSCHLAND: Gerichtsentscheid! Syrer nicht mehr schutzberechtigt! „Beträfe sehr viele Menschen!“

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Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass syrische Asylbewerber nicht mehr pauschal als Bürgerkriegsflüchtlinge anerkannt werden. Dies steht im Widerspruch zur bisherigen Praxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das syrischen Asylbewerbern im Regelfall subsidiären Schutz gewährte. Subsidiärer Schutz wurde bisher Menschen zugesprochen, die keine individuell verfolgten Flüchtlinge sind, aber bei einer Rückkehr in ihr Heimatland ernsthafte Schäden, wie durch Bürgerkrieg, befürchten müssen.

Im Fall eines syrischen Staatsangehörigen aus der Provinz Hasaka sah das Gericht keine ausreichenden Gründe für eine Bedrohung durch den Bürgerkrieg. Trotz gelegentlicher Anschläge und bewaffneter Auseinandersetzungen in der Region erreiche die Gefahr nicht das Niveau, bei dem Zivilisten mit ihrer Tötung oder Verletzung rechnen müssten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; eine Beschwerde ist möglich, obwohl die Revision nicht zugelassen wurde.

Zudem wurde der Kläger wegen Straftaten von jeglichem Asylschutz ausgeschlossen. Der Mann hatte sich an der Einschleusung von Menschen aus der Türkei nach Europa beteiligt und war deswegen in Österreich zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Aufgrund dieser Straftaten wurde ihm sowohl der Flüchtlingsstatus als auch der subsidiäre Schutz verwehrt.

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster könnte wegweisend für zukünftige Entscheidungen in Asylverfahren syrischer Staatsangehöriger sein. Es gibt Stimmen, wie vom Landkreistag und aus der Union, die fordern, syrischen Asylbewerbern keinen subsidiären Schutz mehr zu gewähren. Der Verband Pro Asyl befürchtet hingegen, dass dies eine Aufwertung des Regimes von Baschar al-Assad zur Folge haben könnte.

Text/Foto: Welt Nachrichtensender am 23. Juli 2024