Halle (ots)- Am Dienstag, den 24.05.2022, gegen 19:45 Uhr wurde ein 68-JĂ€hriger im Hauptbahnhof Halle (Saale) aufgrund einer Diebstahlshandlung in einem Lebensmitteldiscounter durch die Bundespolizei festgestellt und kontrolliert. Zudem bestand gegen den Mann ein aktuelles Hausverbot fĂŒr den Bereich. Ein Datenabgleich ergab, dass die Staatsanwaltschaft Halle zwei behördliche Ersuchen der aktuellen Meldeadresse des Mannes gestellt hatte. Zudem lag von der Staatsanwaltschaft Leipzig ein Vollstreckungshaftbefehl gegen ihn vor.
Der 68-jĂ€hrige wurde im November 2020 durch das Amtsgericht Leipzig wegen einer Diebstahlshandlung zu einer Geldstrafe von 260 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen verurteilt. Die eingesetzte Streife eröffnete ihm den Haftbefehl und brachten den Mann zur Dienststelle. Da er den Betrag nicht aufbringen konnte, wurde er durch die Bundespolizisten der Justizvollzugsanstalt in Halle zugefĂŒhrt. Das Amtsgericht in Leipzig und die beiden Staatsanwaltschaften wurden darĂŒber schriftlich in Kenntnis gesetzt. Hinzu kommen zwei weitere Strafanzeigen wegen des aktuellen Diebstahls sowie des Hausfriedensbruchs.