Digitales Antragsverfahren für dritte Auflage von „Kultur ans Netz“ gestartet

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Magdeburg/ST. Förderberechtigte Künstlerinnen und Künstler können ihre Anträge für die dritte Auflage von „Kultur ans Netz“ ab sofort online übermitteln. Informationen zu Programm und Antragstellung, die innerhalb der nächsten zwei Monate möglich ist, finden sich auf der Plattform der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB): https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/kreativ-sein/kultur-ans-netz.

Das Programm richtet sich an Kunstschaffende und Soloselbstständige im Kulturbereich, die aufgrund der Corona-Pandemie in den Jahren 2021 und 2022 finanzielle Einbußen erlitten: „Die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben den Kulturbereich in empfindlichem Maße getroffen. Daher wollen wir mit dem Programm ‚Kultur ans Netz‘ die Kultur in Sachsen-Anhalt weiter stärken. Wir unterstützen freischaffende Künstlerinnen und Künstler und ermöglichen es ihnen, sich auf ihren künstlerischen Schaffensprozess zu konzentrieren und diesen weiterzuentwickeln“, so Staats- und Kulturminister Rainer Robra (Foto). Die entsprechende Richtlinie war von Staatskanzlei und Ministerium für Kultur bereits im vergangenen Jahr veröffentlicht worden.

Die Arbeitsstipendien in Höhe von monatlich 2.000 Euro gewährt das Land für die Dauer von bis zu drei Monaten in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Gefördert werden konzeptionelle Prozesse und die kreative Auseinandersetzung mit künstlerischen Formaten sowie künstlerische wie kunstvermittelnde Ansätze der freischaffend tätigen Künstlerinnen und Künstler der Sparten Musik, Bildende Kunst, Medienkunst, Darstellende Kunst, Literatur und intermediale Kunstformen.

Foto (c) BD-LPSA

Text: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt