Am Wochenende wurden durch die Polizeibeamten des Zentralen Verkehrs- und Autobahndienstes vermehrt Kontrollen mit dem Schwerpunkt der Überprüfung der Fahrtüchtigkeit durchgeführt.
Im Zuge dessen konnten am Samstag, den 20.11.2021 insgesamt vier Verkehrsteilnehmer festgestellt werden, welche ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss bzw. unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln führten.
Unter den Fahrzeugführern befand sich unter anderem ein 23-Jähriger, in der Probezeit befindlicher Fahrer eines PKW, welcher in der Landeshauptstadt Magdeburg fahrend festgestellt und kontrolliert wurde. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab gegen 02:30 Uhr einen Wert von 0,43 Promille. Dem Fahranfänger droht neben einem Bußgeld eine Verlängerung der Probezeit.
Des Weiteren konnten zwischen 10:25 Uhr und 10:38 Uhr zwei Fahrzeugführer fahrend auf der BAB 2 i.R. Hannover festgestellt werden, welche ein Fahrzeug unter Einfluss von Betäubungsmitteln führten. Bei den Verkehrsteilnehmern handelte es sich um zwei polnische Staatsangehörige im Alter von 24 und 42 Jahren. Den Fahrzeugführern droht neben einem Bußgeld und einem bevorstehenden Fahrverbot auch ein Strafverfahren wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln.
Der höchste gemessene Atemalkoholwert betrug am Samstag 0,9 Promille. Diesen erreichte die 37-Jährige Fahrerin eines PKW, welche gegen 23:20 Uhr in der Ortslage Alsleben (Salzlandkreis) angehalten und kontrolliert wurde. Die Fahrzeugführerin erwartet nun ein Bußgeld sowie ein Fahrverbot.
Am Sonntag, den 21.11.2021 konnten zwei weitere Verkehrsteilnehmer festgestellt werden, welche unter Einfluss von Betäubungsmitteln ein Fahrzeug führten.
Gegen 02:10 Uhr fiel den Beamten ein PKW mit auffälliger Fahrweise auf der BAB 14 auf, welcher weiterführend die BAB 2 i.R. Berlin befuhr. Ein im Rahmen der Kontrolle durchgeführter Drogenschnelltest reagierte positiv auf Amphetamine, Benzodiazepine und Cannabis. Neben einem Bußgeld erwarten den 46-Jährigen Fahrzeugführer weitere Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung sowie wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Ein weiterer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln fahrender Verkehrsteilnehmer wurde am Nachmittag, gegen 15:50 Uhr auf der BAB 2 i.R. Hannover festgestellt. Dem 32-Jährigen polnischen Fahrzeugführer erwarten neben einem Bußgeld und einem bevorstehenden Fahrverbot ebenfalls ein Strafverfahren wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln.