Zur Anhörung im Gesundheitsausschuss zur Reform der Notfallversorgung erklÀrt der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft Dr. Gerald Gaà (Foto):
âDas Reformgesetz kann die Notfallversorgung der Menschen in Deutschland spĂŒrbar verbessern und die Notaufnahmen entlasten. Dass Patientinnen und Patienten medizinisch angemessen gesteuert und in die fĂŒr sie am besten geeignete Behandlungsschiene geleitet werden, ist ĂŒberfĂ€llig. Voraussetzung fĂŒr die Entlastung der ĂŒberfĂŒllten Krankenhausambulanzen ist allerdings, dass die vorgelagerten ambulanten Versorgungsangebote durch die KassenĂ€rztlichen Vereinigungen auch tatsĂ€chlich rund um die Uhr den hilfesuchenden Patientinnen und Patienten angeboten werden.
Dazu zĂ€hlt auch die konsequente und praxistaugliche Vernetzung der Rufnummern 112 und 116 117. In diesem Zusammenhang mĂŒssen auch die AuftrĂ€ge an den Gemeinsamen Bundesausschuss, Richtlinien ĂŒber die Notfallpraxen festzulegen, konkretisiert werden. Ein gutes Gesetz nĂŒtzt nichts, wenn hilfesuchende Menschen im Alltag doch wieder vor verschlossenen Praxen stehen oder extrem weite Wege zur nĂ€chsten Notfallpraxis zurĂŒcklegen mĂŒssten und dann wie bislang auf die Notaufnahmen der KrankenhĂ€user ausweichen oder beim Notruf in endlosen Warteschleifen wie heute im Fall der KV-Nummer 116 117 gefangen werden.
KlĂ€rungsbedarf besteht weiterhin bei der Planung der Integrierten Notfallzentren (INZ). Die Planungshoheit ĂŒber deren Standorte und die Letztentscheidung muss bei den fĂŒr die Krankenhausplanung verantwortlichen LĂ€ndern liegen.
Nicht zuletzt muss der Gesetzgeber fĂŒr ausreichende und angemessene Finanzierung der reformierten Notfallversorgung sorgen. Das betrifft vor allem die Refinanzierung der Kosten der ambulanten Versorgung im Krankenhaus, einschlieĂlich des digitalen ErsteinschĂ€tzungsverfahrens und die Kosten fĂŒr Einrichtung und Betrieb der INZ. Derzeit verursachen die Notaufnahmen der KrankenhĂ€user jedes Jahr Milliardendefizite, da deren VergĂŒtung nicht an die geĂ€nderte Nutzung durch die Patientinnen und Patienten als Ausweichorte fĂŒr nicht vorhandene niedergelassene Versorgung angepasst ist. Diese Schieflage muss eine Notfallreform verlĂ€sslich beseitigen.
Die Akzeptanz des Gesetzes ĂŒber eine Notfallreform bei den LĂ€ndern kann allerdings der Einbezug des Rettungsdienstes in die Reform gefĂ€hrden, der sich bislang im ZustĂ€ndigkeitsbereich der LĂ€nder befindet. Hier scheint Minister Lauterbach wie schon zuvor bei der Krankenhausreform die LĂ€nder erneut ĂŒberfahren zu wollen. Wir plĂ€dieren daher dafĂŒr, Fragen des Rettungsdienstes vorerst auszuklammern und gemeinsam mit den LĂ€ndern in einem gesonderten Gesetz zu entwickeln. So lĂ€sst sich gewĂ€hrleisten, dass die wichtige Notfallreform zeitnah umgesetzt werden kann.“
Text/Foto: DKG am 05. November 2024