Zur heute anstehenden Entscheidung zum Krankenhaustransparenzgesetz im Bundesrat erklÀrt der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Dr. Gerald Gaà (Foto):
âHeute wird sich im Bundesrat zeigen, welche LĂ€nder auch in den kommenden Jahren die SouverĂ€nitĂ€t ĂŒber ihre Krankenhausplanung und damit ĂŒber ihre Krankenhausstrukturen behalten wollen und wer bereit ist, seine Verantwortung fĂŒr eine gesicherte Patientenversorgung aus parteipolitischen GrĂŒnden in die HĂ€nde des Bundesgesundheitsministers zu legen.
Das vom Bundesgesundheitsministerium auf den Weg gebrachte Krankenhaustransparenzgesetz greift massiv in die LĂ€nderhoheit ein, weil es bereits 2024 den Krankenhausstandorten Leistungsgruppen zuweist und damit zwei Jahre frĂŒher als die LĂ€nder im Rahmen ihrer Krankenhausplanung tĂ€tig werden können. Doch damit nicht genug: Aus diesen Leistungsgruppen nach den Regeln des Bundesgesundheitsministers konstruiert er dann auch noch die von den LĂ€ndern immer klar abgelehnten Krankenhauslevel und verstöĂt damit eklatant gegen die Vereinbarungen im Eckpunktepapier vom 10. Juli 2023.
Es geht deshalb heute Morgen im Bundesrat nicht darum, eine Krankenhaustransparenzoffensive zu verhindern oder den Patientinnen und Patienten wichtige QualitĂ€tsdaten vorzuenthalten. Es geht vielmehr darum, genau diesen Punkt zurĂŒckzuweisen und im Vermittlungsausschuss darauf zu bestehen, dass die Leistungsgruppenzuordnung auf die Krankenhausstandorte erst nach abgeschlossener Krankenhausplanung möglich ist und es fĂŒr eine Leveleinteilung der HĂ€user keine GeschĂ€ftsgrundlage zwischen dem Bund und den LĂ€ndern gibt. Wer diesen Grundsatz der Verantwortung fĂŒr eine gesicherte Krankenhausversorgung jetzt aus parteipolitischen GrĂŒnden preisgibt, wird sich die Frage gefallen lassen mĂŒssen, ob er dem Prinzip âErst das Land, dann die Partei‘ folgt.“
Text/Foto: DKG am 24. November 2023