DKG: Gesetzgebungsprozess ohne Folgenabschätzung gefährdet massiv die Patientenversorgung

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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) übt weiter Kritik an der Ausgestaltung der Krankenhausreform und am Gesetzgebungsverfahren. Dazu erklärt der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß (Foto):

„Nach jahrelanger Verzögerung, verursacht durch die Kompromisslosigkeit des Gesundheitsministers, versucht die Ampel-Koalition nun das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz durch den Bundestag zu drücken. Eine Krankenhausreform ist längst überfällig, die Krankenhäuser wollen und benötigen sie. Aber so, wie der Entwurf jetzt ist, darf er nicht umgesetzt werden. An den wesentlichen Kritikpunkten hat sich in den vergangenen Monaten und Jahren praktisch nichts getan. Die Änderungsvorschläge der Länder haben kaum Aufnahme in den Gesetzentwurf gefunden und nun wurden eine Woche vor der finalen Abstimmung noch über 100 Seiten an kleinteiligen Änderungsanträgen mit zum Teil bisher völlig unbekannten Sachverhalten nachgeschoben.

Die Abgeordneten müssen im Blindflug über eine Reform abstimmen, die die Krankenhauslandschaft massiv umstrukturieren wird. Kein Abgeordneter kann die Folgen dieser Reform insgesamt und für die Patientenversorgung im eigenen Wahlkreis abschätzen. Eine mögliche Auswirkungsanalyse wurde bis zuletzt bewusst zurückgehalten. Jeder Abgeordnete, der in dieser Situation der Reform zustimmt, muss sich daran messen lassen, ob die Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger in drei, vier oder fünf Jahren noch gewährleistet ist.

Auch die Finanzierungsreform verfehlt weiterhin das Ziel die wirtschaftliche Situation zu stabilisieren. Es gibt keine Stärkung und Existenzsicherung für ländliche Krankenhäuser. Seit zwei Jahren stößt die Kritik an dieser Form der Vorhaltefinanzierung auf taube Ohren im Ministerium, obwohl wir schon vor mehr als 18 Monaten ihre negativen Auswirkungen wissenschaftlich analysiert und dem Ministerium übermittelt haben.

Um das Gesetz auch durch den Bundesrat zu drücken, drohen die Koalitionäre den Ländern damit, dass die finanziellen Verbesserungen für Krankenhäuser nicht kommen würden, wenn sie die Reform nicht eins zu eins im Bundesrat durchwinken. Diese Drohkulisse funktioniert aber nicht, denn den marginalen finanziellen Verbesserungen stehen massive Erlösverluste und Mehrkosten für die Krankenhäuser gegenüber. Der Gesetzentwurf selbst bilanziert Einsparungen durch Minderausgaben für die Krankenhäuser in Milliardenhöhe.

Dieser Gesetzentwurf und seine Genese sind ein Zeichen für die Missachtung von parlamentarischen Gepflogenheiten und Verfahren. Der Umgang mit dem Gesundheitsausschuss, der von Änderungsanträgen über Pressekonferenzen erfährt, sie aber nicht als Drucksache erhält, um darüber zu beraten, spottet jeder Beschreibung. Tiefgreifende bedeutende Reformen, die die Versorgung von 84 Millionen Menschen betreffen, müssen ausreichend im Vorfeld im Gesundheitsausschuss diskutiert werden.

Dieser Gesetzentwurf steht für eine fortgesetzte kalte Marktbereinigung mit wegbrechenden Krankenhausstandorten, den Einstieg in die Rationierung und Wartelistenmedizin, einen gigantischen Bürokratieaufwuchs und planwirtschaftliche Strukturen mit maximaler Zentralisierung. Das ist keine Krankenhausreform im Interesse der Patienten und der Bürgerinnen und Bürger in vielen Regionen des Landes.

Wir appellieren an die Mitglieder des Bundestages, sich ihre Gesetzgebungshoheit nicht nehmen zu lassen und verantwortungsvoll und informiert über die Krankenhausreform abzustimmen.“

Text/Foto: DKG am 16. Oktober 2024