Zur Anhörung der VerbÀnde und Institutionen zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) am morgigen Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestags erklÀrt der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Dr. Gerald Gaà (Foto):
âBundesgesundheitsminister Lauterbach und die Ampel-Fraktionen haben am Mittwoch ein weiteres Mal die Gelegenheit, die Expertise zahlreicher VerbĂ€nde und Organisationen aus dem Gesundheitswesen in ihre Arbeit einflieĂen zu lassen. Unsere Erwartungshaltung bleibt allerdings verhalten. Allein die Tatsache, dass man mehr als 50 dieser VerbĂ€nde und Experten in weniger als 120 Minuten Ausschusssitzung anhören möchte, zeigt den Stellenwert der Anhörung bei dieser Gesetzgebung. AbzĂŒglich der anderen Tagesordnungspunkte dieser Ausschusssitzung wird den Vertreterinnen und Vertretern von KrankenhĂ€usern, Kassen, Ărztinnen und Ărzten, Gewerkschaften und vielen anderen kaum mehr als eine Minute pro Kopf zur VerfĂŒgung stehen.
Schon jetzt ist klar, dass auch am Ende dieser Anhörung die Erkenntnis stehen muss, dass auf VorschlĂ€ge Kompromisse folgen mĂŒssen. Nur Kompromisse können die Reform, die die KrankenhĂ€user dringend benötigen, noch retten. Wir benötigen eine Reform â aber richtig. Die Konfrontation gegenĂŒber den LĂ€ndern und die fehlende Kompromissbereitschaft des Bundesgesundheitsministers haben die wichtige Krankenhausreform bereits so weit verzögert, dass nun ein Sofortprogramm zur kurzfristigen Sicherung der stationĂ€ren Versorgung notwendig geworden ist.
Wiederholt hat Minister Lauterbach in den vergangenen Wochen eingerĂ€umt, dass die aktuellen Landesbasisfallwerte zu niedrig sind, um die Patientenversorgung in den KrankenhĂ€usern auskömmlich zu finanzieren. Jetzt gilt es, dieser Erkenntnis Taten folgen zu lassen. Die Abgeordneten des Bundestages haben es nun in der Hand kurzfristig den dringend notwendigen Inflationsausgleich zu beschlieĂen und damit die Krankenhauslandschaft zu stabilisieren. 80 Prozent der Krankenhausstandorte schreiben rote Zahlen, viele davon werden die Reform nicht mehr erleben, wenn nicht kurzfristig gehandelt wird.
Bei der eigentlichen Reform mĂŒssen in einer ersten Phase die Rahmenbedingungen der Krankenhausplanung Nordrhein-Westfalens bundesweit ausgerollt werden. Frei erfundene neue Leistungsgruppen und deutlich verschĂ€rfte Personal- und Strukturvorgaben dĂŒrfen ohne eine Auswirkungsanalyse fĂŒr die Patientenversorgung nicht eingefĂŒhrt werden.
Die PlĂ€ne des Bundesgesundheitsministers zur Vorhaltefinanzierung sind nachweislich unzureichend und befreien die KrankenhĂ€user nicht aus der Klammer der rein leistungsabhĂ€ngigen VergĂŒtung. Von Entökonomisierung kann in diesem Zusammenhang nicht gesprochen werden. Bis alternative taugliche Konzepte zur Vorhaltefinanzierung umgesetzt sind, gilt es bestehende Instrumente zur Versorgungssicherung, zum Beispiel Sicherstellungs- und NotfallstufenzuschlĂ€ge, auszuweiten und anzuwenden.
Nicht zuletzt benötigen die KrankenhĂ€user ein umfassendes EntbĂŒrokratisierungsprogramm. Dass Ărztinnen und Ărzte genauso wie PflegekrĂ€fte knapp drei Stunden ihres Arbeitstages mit BĂŒrokratie verbringen mĂŒssen, ist nicht mehr akzeptabel und hat auch nichts mehr mit sinnvoller medizinischer Dokumentation zu tun. Angesichts des sich weiter verschĂ€rfenden FachkrĂ€ftemangels können wir uns diese Verschwendung von Arbeitskraft nicht mehr leisten. Minister Lauterbach hat erst kĂŒrzlich auf dem Krankenhausgipfel in Berlin angekĂŒndigt, ein solches EntbĂŒrokratisierungsgesetz noch im Herbst vorzulegen. Wir sind gespannt, ob er sein Versprechen hĂ€lt und die BeschĂ€ftigten endlich spĂŒrbar entlastet. Herr Minister, wir nehmen Sie beim Wort.“
Text/Foto: DKG am 24. September 2024