Zum Ergebnis des Vermittlungsausschusses in Sachen Transparenzgesetz erklÀrt Dr. Gerald Gaà (Foto), Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG):
âAngesichts der unĂŒbersehbaren wirtschaftlichen Notlage der KrankenhĂ€user hat die Mehrheit im Vermittlungsausschuss aus Bundesregierung und SPD-LĂ€ndern die Chance verpasst, der Insolvenzwelle in der Krankenhauslandschaft wirksam entgegenzutreten. Die bloĂe AnkĂŒndigung des Bundesgesundheitsministers, dass die Landesbasisfallwerte fĂŒr das laufende Jahr erhöht werden sollen, um die Erlöse der Kliniken an die inflationsbedingt gestiegenen Kosten anzupassen, ist eine wertlose Beruhigungspille fĂŒr die KrankenhĂ€user. Es bleibt auch nach dem Vermittlungsausschuss und dem heutigen Pressestatement des Ministers völlig unklar, wie der sich tĂ€glich verschĂ€rfende kalte Strukturwandel gestoppt werden soll.
Ganz offensichtlich haben vor allem die SPD-LĂ€nder die Brisanz der Lage ihrer eigenen Krankenhauslandschaft noch immer nicht begriffen. Mit ihrer Zustimmung im Vermittlungsausschuss, ohne dass damit ein kurzfristig wirksamer Inflationsausgleich verbunden ist, tragen sie nun in ganz besonderer Weise Verantwortung fĂŒr das Kliniksterben in Deutschland. Wer noch vor wenigen Wochen im Bundesrat eine Initiative verabschiedet, die Krankenhausfinanzierung um vier Prozent zu erhöhen, und jetzt, wo es darauf ankommt, den Worten Taten folgen zu lassen, es bei bloĂen AnkĂŒndigungen belĂ€sst, verspielt so das letzte Vertrauen in die Politik.
Nach wie vor mĂŒssen die Kliniken jeden Monat 500 Millionen Euro zuschieĂen, um die Patientenversorgung in Deutschland aufrechtzuerhalten. Geld, das viele KrankenhĂ€user lĂ€ngst nicht mehr haben. Die vage AnkĂŒndigung von Minister Lauterbach, die Landesbasisfallwerte zu erhöhen, um die Tariflohnsteigerungen besser abzubilden, ist bei genauer Betrachtung praktisch wertlos. Eine solche Anpassung wĂŒrde lediglich weniger als 0,2 Prozent oder auf das Gesamtjahr gerechnet 125 Millionen Euro bedeuten. Der aktuelle monatliche Fehlbetrag wĂŒrde damit von heute 500 Millionen auf 490 Millionen Euro reduziert. Damit kann kein einziges Insolvenzverfahren gestoppt werden. GeschĂ€ftsfĂŒhrungen, Banken und Insolvenzverwalter brauchen deshalb belastbare Fakten, um die KrankenhĂ€user wieder in sicheres Fahrwasser zu fĂŒhren.
In welchem Umfang steigen die Landesbasisfallwerte und Psychiatriebudgets? Wann kommt diese Anpassung? Wie geht es in den kommenden Jahren weiter? Auf diese drĂ€ngenden Fragen gibt es weiterhin keine Antworten. Wenn aber diese Fragen nicht sehr kurzfristig beantwortet werden, wird sich der Optimismus des Bundesgesundheitsministers und der mit ihm im Vermittlungsausschuss verbĂŒndeten LĂ€nder, mit dem gestrigen Tag die Insolvenzwelle der KrankenhĂ€user stoppen zu können, sehr schnell in Luft auflösen. Die GeschĂ€ftsfĂŒhrungen der KrankenhĂ€user brauchen belastbare Fakten, um gegenĂŒber den finanzierenden Banken aber auch in laufenden Insolvenzverfahren verbesserte Zukunftsprognosen abgeben zu können.
Es ist richtig, ab dem Jahr 2025 einen Transformationsfonds einzurichten, mit dem die notwendigen Strukturanpassungen der Krankenhauslandschaft gefördert werden sollen. Wir haben diese 50 Milliarden Euro schon lange als Strukturinvestitionen gefordert, um den KrankenhĂ€usern eine Perspektive fĂŒr die Umstrukturierung und den Transformationsprozess in der Reform zu geben. Auch hier mĂŒssen nun aber schnell Fakten geschaffen werden, denn die KrankenhaustrĂ€ger stehen in den Startlöchern, um ihre Zukunftsprojekte zĂŒgig zu beginnen. Dass der Bund seinen Finanzierungsanteil aus dem Gesundheitsfonds entnehmen möchte, hat die Krankenkassen zurecht irritiert. Sollen nun die Beitragszahler der Gesetzlichen Krankenkassen die Belastungen tragen, die eigentlich ĂŒber Steuern, also auch von Privatversicherten und Beamten zu schultern sind?
Unsere grundsĂ€tzliche inhaltliche Kritik am Transparenzgesetz bleibt bestehen. Diese richtet sich ausdrĂŒcklich nicht gegen den Aufbau eines zusĂ€tzlichen Transparenzportals. Transparenz ĂŒber QualitĂ€t ist wichtig und wird von der Deutschen Krankenhausgesellschaft auch seit ĂŒber 20 Jahren mit dem Deutschen Krankenhausverzeichnis gelebt (www.deutsches-krankenhaus-verzeichnis.de). Dazu braucht es aber nicht den jetzt beschlossenen massiven Zuwachs an BĂŒrokratie durch die sinnlose Ausweitung von detaillierten Datenlieferungen. Wir brauchen unsere BeschĂ€ftigten am Patientenbett und nicht an den Computern im Stationszimmer.
Mit diesem Gesetz entmachtet der Bundesgesundheitsminister die LĂ€nder bei der Krankenhausplanung, indem er zentral schon in diesem Jahr den Kliniken Leistungsgruppen und Level zuordnet. Bis auf Nordrhein-Westfalen wird kein Land in der Lage sein, jetzt schon Leistungsgruppen den KrankenhĂ€usern zuzuweisen. Damit ĂŒbernimmt der Gesundheitsminister weitgehend die Planungshoheit der LĂ€nder.“
Text/Foto: Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) am 22. Februar 2024