Stendal (ots) – Ein Mann meldete sich am Sonntag, den 13.11.2022 gegen 19:10 Uhr im Bundespolizeirevier am Stendaler Hauptbahnhof, um den Verlust seines E-Rollers mitzuteilen. Der 35-JĂ€hrige gab an, diesen in einem Intercity-Express vergessen zu haben. Bei der routinemĂ€Ăigen fahndungsmĂ€Ăigen ĂberprĂŒfung im polizeilichen Informationssystem stellte sich heraus, dass der Deutsche gleich mehrfach gesucht wurde:
Zum einen ersuchte die Staatsanwaltschaft Neuruppin den aktuellen Wohnsitz des Mannes aufgrund von Ermittlungen, hier Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte beziehungsweise Fahren ohne Fahrerlaubnis. Des Weiteren fahndete die Staatsanwaltschaft Braunschweig seit dem 25.10.2022 per Vollstreckungshaftbefehl nach dem Herrn: Er wurde bereits im November 2020 durch das Amtsgericht Wolfsburg wegen gemeinschaftlicher SachbeschÀdigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro oder 50 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Da er unbekannten Aufenthaltes war und sich somit der Vollstreckung entzog, erging der Haftbefehl. Diesen eröffneten die Beamten ihn und nahmen ihn fest.
Der Mann konnte selbst 150 Euro sofort begleichen und kontaktierte telefonisch seinen Schwager. Dieser zahlte den Restbetrag bei der Landespolizei in Wolfsburg ein. Somit konnte der Verurteilte die DienstrĂ€ume als freier Mann verlassen. Die ausschreibenden Behörden wurden darĂŒber informiert. FĂŒr den abhandengekommenen E-Roller wurde eine Verlustmeldung erstellt und dem 35-JĂ€hrigen ausgehĂ€ndigt.
Foto/Bundespolizei