Magdeburg. GegenwĂ€rtig wird von der Verwaltung der Landeshauptstadt die Vorschlagsliste Magdeburgs fĂŒr die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Magdeburg aufgestellt. Sie kommt damit einer gesetzlichen Verpflichtung nach. Die Amtszeit der derzeit Amtsinhabenden endet Anfang 2025. Alle deutschen BĂŒrgerinnen und BĂŒrger ab 25 Jahre aus Magdeburg, die nicht im Ăffentlichen Dienst tĂ€tig sind, sind aufgerufen, sich fĂŒr den darauffolgenden fĂŒnfjĂ€hrigen TĂ€tigkeitszeitraum zu melden.
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Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter mĂŒssen keine juristischen Fachkenntnisse besitzen und nehmen gleichberechtigt neben den Berufsrichterinnen und -richtern an der Rechtsfindung teil. Die fĂŒr Magdeburg zu wĂ€hlenden Personen sollen ihren Wohnsitz in der Stadt haben und dĂŒrfen nicht von der WĂ€hlbarkeit bzw. der FĂ€higkeit zur Wahrnehmung öffentlicher Ămter ausgeschlossen sein. Das Ehrenamt darf von Angehörigen des Ăffentlichen Dienstes sowie von Personen im Beamten- und AngestelltenverhĂ€ltnis öffentlich-rechtlicher Körperschaften nicht ausgeĂŒbt werden. AuĂerdem sind einige Berufsgruppen, zum Beispiel der Rechtspflege, von der Berufung in diese Funktion am Verwaltungsgericht ausgeschlossen. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden an ihren Einsatztagen von der Arbeit freigestellt und erhalten ihren Verdienstausfall ersetzt. Zudem werden Regelungen getroffen, dass sie voraussichtlich nicht mehr als zu zwölf Sitzungen im Jahr herangezogen werden.
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BereitschaftserklĂ€rungen von Magdeburgerinnen und Magdeburgern, die ein solches Ehrenamt ausĂŒben möchten, werden ab sofort vom Amt fĂŒr Statistik, Wahlen und Digitalisierung der Landeshauptstadt Magdeburg entgegengenommen. Sie können sehr einfach ĂŒber ein digitales Formular eingereicht werden, das im Bereich „Wahlen von Schöffinnen und Schöffen“ der Internetseite www.magdeburg.de/wahlen verlinkt ist.
Die Bewerbungsfrist endet am 15. Oktober 2024 um 10.00 Uhr.
Quelle: Landeshauptstadt Magdeburg
Symbolfoto/pixabay