Ehrenamtliches Engagement: Höchstbeträge für die Aufwandsentschädigungen im kommunalen Ehrenamt werden deutlich angehoben

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Magdeburg. Mit Beginn der neuen Kommunalwahlperiode hat das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt die Kommunal-Entschädigungsverordnung (KomEVO) geändert. Damit werden zum 1. Juli 2024 die Höchstbeträge für die Aufwandsentschädigungen, inklusive den Sitzungsgeldern, für ehrenamtliche Tätigkeiten in den Kommunen um rund 20 Prozent angehoben. Insbesondere die mehr als 10.000 ehrenamtlichen Mitglieder in den kommunalen Vertretungen und Ortschaften sowie die 114 ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister können nun eine höhere Aufwandsentschädigung erhalten. Auch die vielen Freiwilligen in den Feuerwehren des Landes können höhere Aufwandsentschädigungen erhalten.

Dazu Kommunalministerin Dr. Tamara Zieschang (Foto): „Sowohl die ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker als auch unsere Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren setzen sich mit aller Kraft für unsere Heimat ein. Ich freue mich sehr, dass wir mit der Erhöhung der Höchstbeträge für die Aufwandsentschädigungen einen Beitrag zur Würdigung ihrer Tätigkeit leisten können und damit auch die Attraktivität des Ehrenamtes steigern.“

Die Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich vor allem nach der Einwohnerzahl und den sonstigen örtlichen Verhältnissen der jeweiligen Kommune. Die Aufwandsentschädigung dient dem Ersatz des besonderen Sachaufwandes, der den ehrenamtlich Tätigen entstehen kann. Dabei kann es sich beispielsweise um Aufwendungen für Verpflegung, Telekommunikation, Büromaterial oder Reisekosten handeln. Die konkrete Höhe für Sitzungsgelder und Pauschalen bestimmen die kommunalen Vertretungen in eigener Zuständigkeit innerhalb des durch die KomEVO gesetzten Rahmens. Mit der Anhebung der Höchstbeträge wird die Entwicklung der Verbraucherpreise der letzten fünf Jahre berücksichtigt.

Die neuen monatlichen Höchstbeträge für die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten in den Kommunen im Überblick:

Für ein Mitglied des Gemeinderates oder Verbandsgemeinderates:

Einwohnerzahl der Gemeinde oder VerbandsgemeindeMonatliche Pauschale in Euro
 ausschließlich PauschalePauschale neben Sitzungsgeld
bis 1 0005032
von 1 001 bis 1 5006850
von 1 501 bis 2 0008868
von 2 001 bis 3 00010076
von 3 001 bis 5 000124100
von 5 001 bis 10 000155124
von 10 001 bis 20 000186149
von 20 001 bis 30 000216161
von 30 001 bis 50 000247186
von 50 001 bis 150 000284210
über 150 000371284

Für ein Mitglied des Kreistages:

Monatliche Pauschale in Euro
ausschließlich PauschalePauschale neben Sitzungsgeld
371284

Für einen ehrenamtlichen Bürgermeister:

Einwohnerzahl der GemeindeMonatliche Pauschale
in Euro
bis 1 000570 bis 950
von 1 001 bis 1 500680 bis 1 140
von 1 501 bis 2 000840 bis 1 290
von 2 001 bis 3 0001 030 bis 1 550
von 3 001 bis 5 0001 210 bis 1 860
über 5 0001 360 bis 2 040

Für ein Mitglied des Ortschaftsrates:

Einwohnerzahl der OrtschaftMonatliche Pauschale in Euro
 ausschließlich PauschalePauschale neben Sitzungsgeld
bis 5003011
von 501 bis 1 0003821
von 1 001 bis 1 5004630
von 1 501 bis 2 0005538
von 2 001 bis 3 0006546
von 3 001 bis 4 0007355
von 4 001 bis 5 0008465
über 5 0009273

Für einen Ortsbürgermeister oder Ortsvorsteher:

Einwohnerzahl der OrtschaftMonatliche Pauschale in Euro
bis 50080 bis 230
von 501 bis 1 000115 bis 340
von 1 001 bis 2 000160 bis 460
über 2 000195 bis 585

Für ehrenamtlich tätige Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr:

–    Kreisbrandmeister 600 Euro,

–    Stellvertretender Kreisbrandmeister oder Abschnittsleiter 360 Euro,

–    Kreisjugendfeuerwehrwart 240 Euro,

–    Führer einer Einheit für besondere Einsätze 100 Euro,

–    Gemeindewehrleiter oder Stadtwehrleiter 420 Euro,

–    Ortswehrleiter 180 Euro,

–    Verbandsführer 85 Euro,

–    Zugführer 75 Euro,

–    Gruppenführer 60 Euro,

–    Gemeindejugendfeuerwehrwart 135 Euro,

–    Ortsjugendfeuerwehrwart 100 Euro,

–    Verantwortlicher für Kinderfeuerwehren der Gemeindefeuerwehr oder Stadtfeuerwehr 135 Euro,

–    Verantwortlicher für Kinderfeuerwehren in Ortsfeuerwehren 100 Euro und

–    Gerätewart 120 Euro.

Für einen Vertreter eines Verbandsmitglieds in der Verbandsversammlung eines Zweckverbandes:

Einwohnerzahl im VerbandsgebietMonatliche Pauschale in Euro
 ausschließlich PauschalePauschale neben Sitzungsgeld
bis 1 0002617
von 1 001 bis 1 5003626
von 1 501 bis 2 0004432
von 2 001 bis 3 0005038
von 3 001 bis 5 0006250
von 5 001 bis 10 0007962
von 10 001 bis 20 0009476
von 20 001 bis 30 00010982
von 30 001 bis 50 00012494
von 50 001 bis 150 000142106
über 150 000186142

Für einen ehrenamtlichen Verbandsgeschäftsführer eines Zweckverbandes:

Einwohnerzahl im VerbandsgebietMonatliche Pauschale in Euro
bis 1 00070 bis 105
von 1 001 bis 1 50095 bis 140
von 1 501 bis 2 000120 bis 180
von 2 001 bis 3 000135 bis 200
von 3 001 bis 5 000165 bis 250
von 5 001 bis 10 000205 bis 310
von 10 001 bis 20 000245 bis 370
von 20 001 bis 30 000285 bis 430
von 30 001 bis 50 000330 bis 500
von 50 001 bis 150 000380 bis 570
über 150 000490 bis 740

Text/Foto: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt am 27. Juni 2024