Der alte Bundestag kann am Dienstag über Grundgesetzänderungen zur erhöhten Schuldenaufnahme abstimmen. Das Bundesverfassungsgericht wies am Freitag Eilanträge von AfD und der Linken zurück, mit der die Einberufung des alten Parlaments verhindert werden sollte.
Beim Bundesverfassungsgericht waren mehrere Anträge gegen die Sondersitzungen eingegangen, etwa von AfD und Linken. Sie richten sich gegen die Sitzungen des alten Bundestags, auf denen über die von Union und SPD geplanten Grundgesetzänderungen beraten werden soll. Diese sollen den Weg für schuldenfinanzierte Milliardeninvestitionen ebnen. (ZDFheute)
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