Magdeburg/ST. 1 823 seelisch behinderte junge Menschen erhielten 2021 Eingliederungshilfe nach § 35a des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII). Das war die Summe aller beendeten Hilfen sowie der bestehenden Hilfen am 31.12.2021.
610 Eingliederungshilfen wurden 2021 begonnen. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, hat sich die Anzahl der Eingliederungshilfen in den letzten 10 Jahren mehr als verdoppelt (2012: 721).
Wie auch in den vergangenen Jahren bekamen mehr männliche junge Menschen eine Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII als weibliche junge Menschen. Insgesamt erhielten 1 347 Jungen und 476 Mädchen eine solche Hilfe, 90,2 % waren unter 18 Jahren alt. Die meisten Hilfen wurden mit 31,0 % für Kinder im Alter zwischen 9 und 12 Jahren gewährt (566).
Am häufigsten wurden Eingliederungshilfen durch Eltern bzw. Sorgeberechtigte angeregt (63,5 %, 1 157 Hilfen), gefolgt von Schulen bzw. Kindertageseinrichtungen (13,2 %, 240 Hilfen) sowie sozialen Diensten und anderen Institutionen, wie z. B. dem Jugendamt (11,5 %, 210 Hilfen).
Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Zu den Eingliederungshilfen gehören z. B. Integrationshelferinnen und -helfer bei einer seelischen Behinderung oder Unterstützung bei einer Lese-/Rechtschreibschwäche des Kindes oder Jugendlichen.
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