Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 26. April 2024 Ănderungen am Funkanlagengesetz gebilligt und damit den Weg fĂŒr einheitliche Ladekabel freigemacht.
Einheitliche LadegerÀte
Die Ladeschnittstellen von kabelgebundenen aufladbaren Mobiltelefonen und Ă€hnlichen technischen GerĂ€ten, wie Tablets, eBook-Reader, Digitalkameras etc. mĂŒssen zukĂŒnftig ĂŒber einen einheitlichen Ladeanschluss aufgeladen werden können. Dabei handelt es sich um eine USB-C-Schnittstelle, die nach der GesetzesbegrĂŒndung dem aktuellen Stand der Technik entspricht. GerĂ€te, die ĂŒber eine sogenannte Schnellladefunktion verfĂŒgen, mĂŒssen zukĂŒnftig stets dasselbe Ladeprotokoll verwenden.
Kauf auch ohne LadegerÀte möglich
Die Vereinheitlichung der LadegerĂ€te hat zur Folge, dass zukĂŒnftig Handys und andere GerĂ€te auch ohne neues Ladenetzteil verkauft werden können. Auf den Verpackungen muss anhand von Piktogrammen eindeutig zu erkennen sein, ob das GerĂ€t mit einem Netzteil ausgestattet ist oder nicht.
Umsetzung einer EU-Richtlinie
Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um mit dem Ziel, ein Aufsplittern des Marktes in Bezug auf Ladeschnittstellen und Ladeprotokolle zu verhindern bzw. zu reduzieren. Zudem sollen die Verbraucherfreundlichkeit verbessert, Ressourcen geschont und ElektronikabfÀlle verhindert werden.
Inkrafttreten
Der Bundesrat hat zu dem Einspruchsgesetz den Vermittlungsausschuss nicht angerufen und es somit gebilligt. Es kann nun nach der Ausfertigung verkĂŒndet werden und tritt einen Tag spĂ€ter in Kraft.
Plenarsitzung des Bundesrates am 26.04.2024
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