Magdeburg. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht tritt in Sachsen-Anhalt am morgigen 16. MĂ€rz in Kraft. Demnach mĂŒssen BeschĂ€ftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen nachweisen, dass sie vollstĂ€ndig geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen GrĂŒnden nicht geimpft werden können. Kann mit Ablauf des 15. MĂ€rz 2022 kein entsprechender Nachweis vorgelegt werden, haben Einrichtungen die zustĂ€ndigen GesundheitsĂ€mter zu informieren.
Unter https://lsaurl.de/impfpflicht stellt das Ministerium fĂŒr Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung eine digitale Meldemöglichkeit in Form eines Internetportals zur VerfĂŒgung, um personenbezogene Daten zu ĂŒbermitteln. Mit dem Portal soll im Weiteren den GesundheitsĂ€mtern die Arbeit â auch digital â erleichtert werden. âWir unterstĂŒtzen sowohl Einrichtungen und Unternehmen bei der ErfĂŒllung ihrer gesetzlichen Meldepflicht als auch die GesundheitsĂ€mter bei der zeitnahen Verarbeitung auf einfache und sichere Weiseâ, sagt Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne.
Mit Beginn des 16. MĂ€rz wird das Meldeportal freigeschaltet, Meldungen mĂŒssen âunverzĂŒglichâ innerhalb von 14 Tagen erfolgen. GesundheitsĂ€mter fordern gemeldete Personen zunĂ€chst auf, einen Impfnachweis bzw. ein Attest vorzulegen.
Ziel der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist es, Patientinnen, Patienten und PflegebedĂŒrftige bestmöglich vor einer Covid-19-Infektion zu schĂŒtzen. âWir sehen angesichts der aktuell hohen Inzidenzen, dass uns der herausfordernde Umgang mit dem Coronavirus noch lĂ€nger intensiv beschĂ€ftigen wirdâ, sagt Grimm-Benne. Sie gehe angesichts hoher Impfquoten in KrankenhĂ€usern und Pflegeeinrichtungen in Sachsen-Anhalt davon aus, dass nur ein kleiner Personalanteil gemeldet werde.
Ministerium fĂŒr Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 15. MĂ€rz 2022
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