Energiekrise im Gesundheitswesen: Energieschutzschirm fĂŒr alle Versorgungsbereiche

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„Wir brauchen jetzt dringend eine steuerfinanzierte Energiekostenzulage fĂŒr Kliniken und auch fĂŒr Praxen, damit in unseren Gesundheitseinrichtungen nicht buchstĂ€blich die Lichter ausgehen.“ Das fordert BundesĂ€rztekammer-PrĂ€sident Dr. Klaus Reinhardt (Foto) in der aktuellen Debatte ĂŒber Soforthilfen fĂŒr Gesundheitseinrichtungen aufgrund stark steigender Energiepreise und der allgemeinen Kostenentwicklung. Konkret schlĂ€gt er einen gestaffelten Zuschuss auf Grundlage der Gas- und Stromrechnungen aus dem Vorjahr vor. Operativ umgesetzt werden könnte eine solche Zulage als zusĂ€tzlicher Bundeszuschuss ĂŒber den Gesundheitsfonds oder durch den Einbezug von Gesundheitseinrichtungen in das EnergiekostendĂ€mpfungsprogramm der Bundesregierung.

Reinhardt warnt, dass neben den Kliniken auch viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte als Kleinunternehmer vor enormen Herausforderungen stehen. Die Kostensteigerungen fĂŒr Energie trĂ€fen auf reglementierte Preise, weshalb ZuwĂ€chse bei Energiekosten und die gegenwĂ€rtige Inflationsentwicklung ĂŒber die regulĂ€re VergĂŒtung nicht mehr ausgeglichen werden könnten. Reinhardt erinnert daran, dass die in den letzten Monaten bis auf acht Prozent gestiegene Inflation bei der aktuellen Honoraranpassung fĂŒr das Jahr 2023 unberĂŒcksichtigt geblieben ist. Hinzu komme, dass der ambulanten vertragsĂ€rztlichen Versorgung durch das geplante GKV-Finanzstabilisierungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach rund 400 Millionen Euro entzogen werden sollen. „Wenn zusĂ€tzlich von den Praxen nun noch Kostensteigerungen fĂŒr Gas und Strom von 100 Prozent und mehr gestemmt werden mĂŒssen, ist dies eine enorme Belastung. Gerade angesichts der anstehenden Grippewelle und saisonal steigender Coronazahlen im Winter muss das Gesundheitswesen krisenfest ausgestaltet werden“, so Reinhardt.

Foto (c) BundesÀrztekammer