Magdeburg. In seiner heutigen Sitzung hat das Kabinett Energiesparmaßnahmen beschlossen, die für die Landesverwaltung gelten sollen.
Finanzminister Michael Richter (Foto): „Die Entwicklung auf den Energiemärkten und die eingetretene Verknappung wichtiger Energieressourcen hat enorme Auswirkungen auf Wirtschaft und Bürger. Um auch in den nächsten Monaten die Versorgung mit Gas gewährleisten zu können und für die anstehende Heizperiode gewappnet zu sein, müssen sowohl Wirtschaft, Verbraucher, aber auch die öffentliche Hand einen Beitrag zur Einsparung von Energie leisten. Insbesondere der Landesverwaltung kommt dabei eine besondere Vorbildrolle zu.“
Die Landesregierung hat vor diesem Hintergrund im Juli 2022 die interministerielle Arbeitsgruppe „Vorsorge Herbst/Winter“ mit dem Auftrag, Energieeinsparmaßnahmen zu prüfen, eingesetzt.
Michael Richter: „Die von der Arbeitsgruppe erarbeiteten Maßnahmen betreffen in erster Linie den Bereich der Wärmeenergie und lassen sich kurzfristig und mit verhältnismäßigem Aufwand in der gesamten Landesverwaltung umsetzen.“
Folgende Maßnahmen wurden beschlossen:
Die Innentemperatur in Büroräumen soll auf 19 Grad entsprechend den Arbeitsschutzvorgaben abgesenkt werden. Es wird davon ausgegangen, dass etwa 16 Prozent des gesamten Wärmeenergieverbrauchs der Landesverwaltung eingespart werden kann.
Eine einheitliche Behörden-Schließzeit vom 24. Dezember 2022 bis 1. Januar 2023. Mit dieser Maßnahme lässt sich insgesamt ca. 2,3 Prozent des Wärmeenergieverbrauchs einsparen. Hierzu laufen Gespräche mit den Personalräten.
Als dritter Punkt ist vorgesehen, die Begrenzung der Heizzeiten auf wöchentlich 50 Stunden bei einer Fünftagewoche vorzunehmen. Insgesamt lassen sich hiermit ca. 1,7 Prozent des Wärmeenergieverbrauchs einsparen.
Darüber hinaus ist es den einzelnen Ministerien freigestellt, in ihrem Zuständigkeitsbereich weitere Einsparungen vorzunehmen. So hat die Staatskanzlei für ihren Bereich festgelegt, statt der Wahrnehmung von auswärtigen dienstlichen Terminen vorrangig Videokonferenzen zu nutzen. Anstelle der Inanspruchnahme von Dienst-Kfz sollen, wo möglich, vorrangig öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden. Werden Dienst-Kfz genutzt, so soll eine Geschwindigkeit von 130 km/h nicht überschritten werden.
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