ENTSETZEN IM GERICHTSSAAL: Maddie-VerdÀchtiger im Vergewaltigungsprozess freigesprochen!

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Der auch im Fall Maddie mordverdÀchtige Christian B. ist vom Landgericht Braunschweig vom Vorwurf mehrerer schwerer Sexualstraftaten freigesprochen worden. Der 47-jÀhrige Deutsche bleibt aber im GefÀngnis, weil er noch bis September 2025 eine Haftstrafe wegen Vergewaltigung absitzt. Das Urteil ist nicht rechtskrÀftig, eine Revision ist möglich.

Nach 38 Verhandlungstagen vor der Strafkammer im niedersÀchsischen Braunschweig sprachen die drei Berufsrichter und zwei Schöffen den Angeklagten frei. Viele Prozessbeobachter hatten mit diesem Ausgang gerechnet, nachdem die Kammer im Juli auf Antrag der Verteidigung den Haftbefehl gegen den mehrfach vorbestraften SexualstraftÀter aufgehoben hatte.

Das Braunschweiger Verfahren stand im Fokus internationaler Medien, weil der Angeklagte im Fall der verschwundenen dreijÀhrigen Madeleine «Maddie» McCann unter Mordverdacht steht. Der Maddie-Komplex ist aber offiziell nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Die Ermittlungen dazu gehen weiter, eine Anklage ist bisher aber nicht absehbar.

Staatsanwaltschaft forderte 15 Jahre Haft

Christian B. waren zum Prozessauftakt im Februar drei Vergewaltigungen und zwei FĂ€lle von sexuellem Missbrauch an Kindern in Portugal vorgeworfen worden. Nach dem Ende Beweisaufnahme blieb die Staatsanwaltschaft im Wesentlichen bei ihrer Überzeugung und forderte insgesamt 15 Jahre Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. In diesem Fall hĂ€tte B. nicht nach VerbĂŒĂŸung der Haft entlassen werden können.

Die Strafverfolger hielten ihn fĂŒr zwei Vergewaltigungen und zwei MissbrauchsfĂ€lle fĂŒr schuldig. Im Fall einer Vergewaltigung habe der Vorwurf nicht aufrechterhalten werden können. Bereits im Vorfeld hatte die Staatsanwaltschaft fĂŒr den Fall eines Freispruchs eine Revision angekĂŒndigt.

Die Verteidigung hatte am Montag einen Freispruch gefordert. B.s RechtsanwĂ€lte argumentierten damit, dass Beweise fehlten und Zeugen nicht glaubwĂŒrdig seien. Der Angeklagte hatte am vorletzten Prozesstag die Möglichkeit zu einem letzten Wort, Ă€ußerte sich aber nicht.

Text/Foto: Welt Nachrichtensender am 8. Oktober 2024