Erfolgsprojekt wird fortgesetzt: Justizministerin Weidinger begrüßt neue Schülerrichter

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Magdeburg. Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger, hat in Magdeburg acht Jugendliche empfangen, die in den vergangenen Monaten im Rahmen des Projekts „Schülergremium“ des Anti-Gewalt-Zentrums Harz e. V. zu Schülerrichtern ausgebildet wurden. Die Ministerin übergab den 14 bis 17 Jahre alten Schülerinnen und Schülern in Magdeburg die entsprechenden Zertifikate. Die Jugendlichen werden künftig im Harz nach Straftaten von Gleichaltrigen als Laienrichter über Sanktionen und Erziehungsmaßnahmen entscheiden.

Sachsen-Anhalt Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger (Foto): „Die Bereitschaft der Jugendlichen, sich der anspruchsvollen Aufgabe als Schülerrichter zu stellen, ist alles andere als selbstverständlich. Das Engagement der Schülerinnen und Schüler zeigt, wie wichtig die Beteiligung von jungen Menschen in gesellschaftlichen Prozessen ist. Mit dem erfolgreichen Projekt Schülergremium, welches bereits seit 2007 durch das Justizministerium gefördert wird, zeigt Sachsen-Anhalt, wie durch innovative Ansätze die Justiz auf die Lebenswelt junger Menschen eingehen kann und gleichzeitig ein wertvoller Beitrag für die Gesellschaft geleistet wird.“

Die Ausbildung der neuen Schülerrichter aus dem Harz umfasste 50 Unterrichtsstunden. Vermittelt wurden grundlegende Kenntnisse zum Straf- und Prozessrecht, zur Gesprächsführung, zur Bedeutung von Kommunikation und zu Gruppenprozessen. Nach ihrer Zertifizierung werden die Jugendlichen für das Schülergremium Harz ehrenamtlich tätig sein. Das Schülergremium Harz wurde 2007 gegründet und hat 2008 erste Fälle bearbeitet. Insgesamt wurden bereits knapp 570 Fälle entschieden. Aktuell besteht das Schülergremium Harz aus 20 Mitgliederinnen und Mitgliedern, darunter die acht neu ausgebildeten Schülerrichter sowie fünf erfahrene Gremiumsmitglieder und sieben Tutoren.

Evelyn Zinke, Vorsitzende des Anti-Gewalt-Zentrums Harz e. V.: „Ziel der Schülergerichte ist es, jugendlichen Ersttätern die Möglichkeit zu geben, sich in einem vertraulichen Rahmen mit Gleichaltrigen mit ihrer Tat und deren Folgen auseinanderzusetzen. Hierbei werden gemeinsam Sanktionen erarbeitet, die die jungen Beschuldigten dazu bringen, ihre Perspektive zu wechseln und damit Wiederholungsfälle zu verhindern. Das Besondere am Schülergremium ist, dass die Gleichaltrigen eine viel größere Nähe zur Lebenswelt der Beschuldigten haben. Wir sind davon überzeugt, dass dadurch auch die Rückfallquote minimiert werden kann.“

Die häufigsten Delikte, die vor dem Schülergremium Harz verhandelt werden, sind Diebstahl und Sachbeschädigung. In den letzten Jahren sind vermehrt Beleidigungen, auch in sozialen Netzwerken, Körperverletzungen und Hausfriedensbrüche hinzugekommen. Damit ein Fall dem Schülergremium zugewiesen wird, ist stets das Einverständnis der Beschuldigten und der Erziehungsberechtigten erforderlich. Zudem entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob ein Verfahren für das Schülergremium geeignet ist.

Angesichts des Erfolgs des Schülergerichts im Harz, welches bereits mehrfach auch bundesweit Beachtung fand, bereitet das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt derzeit die Ausweitung des Projekts „Schülergremium“ vor. Aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) stehen in der laufenden Förderperiode Mittel zur Verfügung, um weitere Schülergremien im Land Sachsen-Anhalt zu fördern. Gegenwärtig werden mehrere entsprechende Projektvorschläge im Rahmen eines Projektauswahlverfahrens geprüft.

Quelle: Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Foto: Franziska Weidinger © MJ LSA/Fotoatelier Mentzel