Magdeburg. Mit Ablauf des 28.02.2023 verloren die grünen Versicherungskennzeichen ihre Gültigkeit. Die Versicherungsverträge werden nicht automatisch fortgeführt.
Seither konnte eine Vielzahl an Verstößen festgestellt werden, da bspw. Kleinkrafträder oder Elektrokleinstfahrzeuge, sogenannte E-Scooter, ohne gültigen Versicherungsschutz am Straßenverkehr teilgenommen haben. Insbesondere im Falle eines Verkehrsunfalls kann es hierdurch zu erheblichen finanziellen Folgen für die Fahrzeugführer kommen.
Die Polizei appelliert daher, für die entsprechenden Fahrzeuge einen neuen Versicherungsvertrag abzuschließen und die Fahrzeuge mit den neuen, schwarzen Versicherungskennzeichen zu versehen.
Symbolfoto: ADAC Moped-Versicherung (c) ADAC