Außenministerin Annalena Baerbock erklärte zum Urteil des Kammergerichts Berlin im Prozess um den Tiergartenmord heute (15.12.):
“ Am 23. August 2019 fand im kleinen Tiergarten in Berlin ein Mord statt. Der heute Verurteilte hat dort am helllichten Tag einen anderen Mann mit mehreren Schüssen regelrecht hingerichtet. Der Generalbundesanwalt ist in seiner Anklageschrift zu dem Schluss gekommen, dass dieses Verbrechen im Auftrag von staatlichen Stellen der russischen Föderation verübt wurde. Dieser Auffassung hat sich das Gericht in der heutigen Urteilsverkündung angeschlossen.
Dieser Mord in staatlichem Auftrag – wie vom Gericht heute festgestellt – stellt eine schwerwiegende Verletzung deutschen Rechts und der Souveränität Deutschlands dar.
Wir haben daher gerade eben den Botschafter Russlands zu einem Gespräch einbestellt. Dem Botschafter wurde mitgeteilt, dass zwei Angehörige des diplomatischen Personals der Russischen Botschaft zu unerwünschten Personen erklärt werden. Ich habe gestern mit dem russischen Außenminister, Herrn Lawrow, telefoniert und bekräftigt, dass wir einen offenen und ehrlichen Austausch mit Russland wollen und brauchen -in unser beider Interesse.
Dies muss auf dem Boden des Völkerrechts und des gegenseitigen Respekts stattfinden. Es ist ganz klar, dass Handlungen wie der Mord im Tiergarten diesen Austausch schwer belasten Die Bundesregierung wird alles tun, was nötig ist, um die Sicherheit in unserem Land und den Respekt vor unserer Rechtsordnung zu gewährleisten.