Seit Mitternacht greifen die ersten Regelungen des sogenannten Heizungsgesetzes. Generell sieht das GebĂ€udeenergiegesetz (GEG) vor, dass jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Das dĂŒrfte in vielen FĂ€llen eine WĂ€rmepumpe sein. Konkret gilt diese Ăkostrom-Pflicht laut Wirtschaftsministerium fĂŒr alle Neubauten in Neubaugebieten, fĂŒr die ab Januar ein Bauantrag gestellt wird. FĂŒr bestehende GebĂ€ude und Neubauten auĂerhalb von Neubaugebieten gibt es Ăbergangsfristen. (ZDFheute)
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