Magdeburg. Vier Jahre nach Errichtung der ersten GrundschulverbĂŒnde in Sachsen-Anhalt hat das Ministerium fĂŒr Bildung eine positive Bilanz gezogen.
Dem Evaluationsbericht zufolge sind GrundschulverbĂŒnde im lĂ€ndlichen Raum geeignet, kleinere Standorte zu erhalten, womit dem Koalitionsauftrag âKurze Wege fĂŒr kurze Beine“ entsprochen wird. Zudem sorgen die VerbĂŒnde fĂŒr eine stabilere Absicherung des Fachunterrichts und somit fĂŒr einen RĂŒckgang von Unterrichtsausfall.
Bildungsministerin FeuĂner (Foto): âDie GrundschulverbĂŒnde sind ein Erfolg! Dies ist nicht zuletzt dem Engagement der örtlichen Schulleitungen und LehrkrĂ€fte geschuldet, denen ich hiermit groĂen Dank ausspreche. Durch sie und die GrundschulverbĂŒnde ist es möglich, den SchĂŒlerinnen und SchĂŒlern von Anfang an unabdingbare Grundlagen fĂŒr eine erfolgreiche Schullaufbahn mitzugeben, was nicht nur, aber vor allem auch im lĂ€ndlichen Raum so wichtig ist.“
Der Evaluationsbericht befasst sich mit den folgenden sechs GrundschulverbĂŒnden in Sachsen-Anhalt:
GrĂŒndung zum Schuljahr 2019/2020:
- der Grundschulverbund âPaul Ernst“ mit Hauptstandort in Oberharz am Brocken OT Elbingerode und Teilstandort in Oberharz am Brocken OT Benneckenstein
- der Grundschulverbund âAuf den Höhen“ mit Hauptstandort in Thale und Teilstandort in Friedrichsbrunn
GrĂŒndung zum Schuljahr 2022/2023:
- der Grundschulverbund Goldbeck-Iden mit Hauptstandort in Goldbeck und Teilstandort in Iden
- der Grundschulverbund âElbe-Havel-Winkel“ mit Hauptstandort in Klietz und Teilstandort in Sandau
- der Grundschulverbund Radegast-Edderitz mit Hauptstandort in Radegast und Teilstandort in Edderitz
- der Grundschulverbund Zerbst-Walternienburg mit Hauptstandort in Zerbst und Teilstandort in Walternienburg.
Die Evaluation wurde vom Landesinstitut fĂŒr SchulqualitĂ€t und Lehrerbildung (LISA) durchgefĂŒhrt.
Geplant ist, im Zuge der Schulgesetznovellierung die Regelungen zum Verfahren zur GrĂŒndung eines Schulverbundes zu ĂŒberarbeiten. KĂŒnftig sollen alle beteiligten Akteure (Schule, Erziehungsberechtigte, TrĂ€ger der SchĂŒlerbeförderung, Schulbehörde) bereits vor dem Grundsatzbeschluss des SchultrĂ€gers einbezogen werden, um frĂŒhzeitig die Voraussetzungen fĂŒr ein gutes Gelingen und gröĂtmögliche FlexibilitĂ€t eines Verbundes zu schaffen.
Text/Foto: Staatskanzlei und Ministerium fĂŒr Kultur am 26. MĂ€rz 2024