Europäische Kommission beschließt befristeten Beihilferahmen in der Ukraine-Krise

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Die Europäische Kommission hat am 23.3.2022 einen befristeten Sonderrahmen für staatliche Beihilfen zur Unterstützung der europäischen Wirtschaft im Zusammenhang mit der Invasion der Ukraine durch Russland („Temporary Crisis Framework“) beschlossen. Das „Temporary Crisis Framework“ zielt darauf ab, die wirtschaftlichen Folgen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine und die gestiegenen Gas- und Energiepreise durch eine vereinfachte Gewährung von Beihilfen schnell und effektiv abzufedern.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Foto) dazu: „Der neue Beihilferahmen der EU ist sehr wichtig, damit wir Unternehmen schneller und effektiver unterstützen können, die, die durch den Angriffskrieg Russlands wirtschaftlich betroffen sind. Ich danke der Europäischen Kommission, dass sie gemeinsam mit den Mitgliedstaaten so schnell Lösungsansätze erarbeiten konnte. Auch hierbei haben wir wieder den großen Zusammenhalt zwischen Kommission und den einzelnen Mitgliedstaaten in dieser schwierigen Zeit gespürt.“

Der Beihilferahmen sieht insbesondere folgende Optionen vor:

  • Beihilfemaßnahmen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen
    für von der Krise betroffene Unternehmen in Form von direkten Zuschüssen (Kleinbeihilfen), Bürgschaften/Garantien sowie Darlehen und
  • Beihilfemaßnahmen wie direkte Zuschüsse und Steuervorteile für Unternehmen zum Ausgleich der gestiegenen Gas- und Energiepreise.

Sämtliche Beihilfen müssen bis zum 31.12.2022 gewährt werden. Der Beihilferahmen gilt rückwirkend ab dem 1.2.2022.

Foto © Urban Zintel

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 23. März 2022