Halle/MZ (ots) – Bei ihrem Vorhaben, den freien Schulen in Sachsen-Anhalt die Zuschüsse zu kürzen, hat die Landesregierung nach Einschätzung der evangelischen Kirche gegen Staatskirchenrecht verstoßen. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Mittwochausgabe).
Dabei geht es um den 1993 abgeschlossenen Vertrag zwischen dem Land und den evangelischen Landeskirchen in Sachsen-Anhalt. Dort ist in Artikel 2 Absatz 2 festgelegt, dass die Regierung die Kirchen bei allen sie betreffenden Gesetzen durch eine Anhörung beteiligt – und zwar vor dem Einbringen des Gesetzes. Die Glaubensgemeinschaften zählen zu den größten privaten Schulträgern im Land.
Albrecht Steinhäuser (Foto), Beauftragter der evangelischen Kirchen in Sachsen-Anhalt, sagte der MZ, diese Anhörung habe nicht stattgefunden. Die Landesregierung habe das neue System der Zuschussberechnung im Haushaltsbegleitgesetz ohne die vorgeschriebene Konsultation beschlossen. Nicht einmal auf Nachfrage habe Bildungsministerin Eva Feußner (CDU) ihre Pläne vorlegen wollen, sagte Steinhäuser: „Die Ministerin hat gegen geltendes Recht verstoßen, und sie hat auf diesem Unrecht noch beharrt.“
Ein Sprecher des Bildungsministeriums sagte auf Nachfrage, man werde zu diesem Vorwurf vorerst nicht Stellung beziehen. Er verwies auf ein anstehendes Spitzengespräch zwischen der Landesregierung und den Kirchen am späten Dienstagnachmittag.
Der Kirchenvertreter Steinhäuser rügte zudem, ohne Veröffentlichung der Berechnungsgrundlage könne sich auch der Landtag keine fundierte Meinung bilden. „Ich sehe darin eine arglistige Täuschung der Abgeordneten“, sagte Steinhäuser. Ein Sprecher des Bildungsministeriums sagte der MZ, die Vertreter der freien Schulen hätten „sämtliche Daten und Arbeitsmaterialien“ zur Berechnung der Zuschüsse bereits erhalten.
Foto: Albrecht Steinhäuser (c) Victoria Kühne