Stendal (ots) – Am Dienstag, den 30. Januar 2024 wurde die Bundespolizei gegen 13:30 Uhr durch eine Zugbegleiterin ĂŒber zwei Leistungserschleichungen auf der Strecke von Rathenow nach Stendal informiert. Nach ersten Erkenntnissen nutzten die 29 und 44 Jahre alten MĂ€nner eine Regionalbahn ohne ein fĂŒr die Fahrt erforderliches Zugticket zu besitzen. Daraufhin kontaktierte die Zugbegleiterin die Bundespolizei und bat um UnterstĂŒtzung.
Eine verstĂ€ndigte Streife erwartete die Einfahrt des Zuges auf dem Ankunftsgleis am Hauptbahnhof Stendal, nahm die beiden StraftatverdĂ€chtigen in Empfang und fĂŒr die zweifelsfreien IdentitĂ€tsfeststellungen mit auf die nahegelegene Dienststelle der Bundespolizei. Der aus Polen stammende 44-JĂ€hrige konnte nach ĂberprĂŒfung seiner Personalien die RĂ€umlichkeiten wieder verlassen. Er erhĂ€lt eine Strafanzeige wegen des Erschleichens von Leistungen. Sein Landsmann hatte weniger GlĂŒck. Er konnte den Bundespolizisten keine Ausweisdokumente aushĂ€ndigen. Mittels Fingerabdruckscan konnten seine Personalien ermittelt werden.
Nach ĂberprĂŒfung dieser wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Passau per Vollstreckungshaftbefehl nach ihm sucht. Genau ein Jahr zuvor wurde er durch das Amtsgericht Passau wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 1.375 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen verurteilt. Weder zahlte der Verurteilte die geforderte Strafe, noch stellte er sich dem Strafantritt. Demnach erging der Haftbefehl im September 2023. Diesen eröffneten ihm die Beamten.
Der Gesuchte konnte den offen Betrag nicht begleichen und wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die ausschreibende Behörde wurde entsprechend in Kenntnis gesetzt. Zudem erhÀlt er auch eine Strafanzeige wegen des Erschleichens von Leistungen.
Text/Foto: Bundespolizei