Die VerĂ€nderungen waren dramatisch. Der Fahrradkeller eines Mehrfamilienhauses wurde im Zuge einer ModernisierungsmaĂnahme (unter anderem Einbau einer Zentralheizung) verkleinert. Statt ursprĂŒnglich 49 Quadratmetern waren danach nur noch sieben Quadratmeter vorhanden. Plötzlich wurde es fĂŒr die Bewohner erheblich schwieriger, ihre RĂ€der in diesem Raum unterzubringen.
Ein Mieter minderte daraufhin seine monatlichen Zahlungen. Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen VIII ZR 51/20) hielt deswegen nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS eine Mietminderung in Höhe von 4,8 Prozent fĂŒr angemessen. Dadurch, dass die Mieter die Modernisierungsarbeiten duldeten, hĂ€tten sie sich nicht automatisch mit einer Verkleinerung des Fahrradkellers einverstanden erklĂ€rt.
Text/Foto: LBS