Halle (ots) – Das 2025 in Kraft tretende neue System der Grundsteuerberechnung wird schon vorab zum Fall fĂŒr die Justiz. Beim Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt sind aktuell 14 Klagen gegen die amtliche Feststellung des Grundsteuerwerts eingegangen. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Mittwochausgabe) unter Berufung auf einen Gerichtssprecher. „Die KlĂ€ger wehren sich dagegen, dass ihr GrundstĂŒck ihrer EinschĂ€tzung nach zu hoch eingestuft ist“, sagte Gerichtssprecher Gerald Pohl dem Blatt.
Ein Teil der BeschwerdefĂŒhrer argumentiert, der Wert ihres GrundstĂŒcks lasse sich mit dem Instrument des Bodenrichtwerts nicht realistisch ermitteln. In den Bodenrichtwert gehen unter anderem GrundstĂŒcksverkĂ€ufe der Vergangenheit ein. „Das vorgebrachte Argument lautet, dass es in manchen Gebieten keine oder nur wenig VerkĂ€ufe gab und der Bodenrichtwert deshalb nicht gut taugt“, sagte der Gerichtssprecher.
Andere sehen sich ungerecht behandelt, weil fĂŒr vermietete Eigentumswohnungen die Mieteinnahmen pauschal festgesetzt werden, ohne RĂŒcksicht darauf, ob diese Miete tatsĂ€chlich erzielt werden kann. Eine dritte Gruppe von GrundstĂŒckseigentĂŒmern hĂ€lt die Gebiete, in denen ein bestimmter Bodenrichtwert gilt, fĂŒr zu wenig differenziert und die Unterschiede fĂŒr zu groĂ. So kann etwa in Halle der Bodenrichtwert fĂŒr ein Haus auf der einen StraĂenseite doppelt so hoch sein wie fĂŒr ein Haus gegenĂŒber.
Alle KlĂ€ger hĂ€tten jetzt die Gelegenheit, eine unzumutbare Belastung durch das Gutachten eines amtlich bestellten Immobilien-SachverstĂ€ndigen nachzuweisen, sagte Gerichtssprecher Pohl. In den nĂ€chsten drei Monaten seien daher keine Entscheidungen zu erwarten. Der Bundesfinanzhof in MĂŒnchen hatte in Eilverfahren entscheiden, dass es betroffene GrundeigentĂŒmer nicht hinnehmen mĂŒssen, wenn der amtlich festgesetzte Wert der Immobilie den tatsĂ€chlichen Wert um 40 Prozent oder mehr ĂŒberschreitet.
Foto © Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt