Magdeburg. Das Ministerium für Inneres und Sport investiert kontinuierlich in den kommunalen Sportstätten- und Vereinssportstättenbau des Landes. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang hat heute dem 1. Fußballclub Magdeburg e. V. (1. FCM) einen Fördermittelbescheid für den Neubau eines Funktionsgebäudes übergeben können. Die Baumaßnahme wird mit mehr als 2,15 Millionen Euro vom Land unterstützt und ist damit eines der größten Förderprojekte in diesem Jahr.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Das moderne Funktionsgebäude wird das Herzstück für das Nachwuchsleistungszentrum des 1. FCM. Hier entsteht nicht nur ein Raum für Training und Entwicklung, sondern ein Ort, an dem Talente gefördert und zu Höchstleistungen inspiriert werden. Mit dem Gebäude werden optimale Voraussetzungen für eine auf den Leistungssport ausgerichtete fußballerische Ausbildung geschaffen. Es freut mich sehr, dass das Land einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Fußballs in der Sportstadt Magdeburg leisten kann.“
Der Verein plant den Neubau des Funktionsgebäudes, von dem ein Gebäudeteil allein für die Nutzung durch den Nachwuchsbereich vorgesehen ist. Dieser Gebäudetrakt beherbergt auf zwei Etagen acht Umkleidekabinen inklusive der dazugehörigen Sanitärbereichen, Schulungs- und Besprechungsräume, Kraft- und Athletikräume, Lagerräume, Trainerbüros, Physiotherapieräume sowie einen Videoanalyseraum. Das Gebäude wird barrierefrei gestaltet und mit einer Carbonheizung sowie einer Photovoltaik-Anlage mit Batteriespeicher für den Eigenverbrauch ausgestattet.
Hintergrund:
Die Arbeitsgruppe Prioritätensetzung Sportstättenbau prüft jährlich die eingereichten Anträge und erstellt eine Prioritätenliste. Dieser Arbeitsgruppe gehören Vertreterinnen und Vertreter des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e. V., der kommunalen Spitzenverbände, der Investitionsbank Sachsen-Anhalt und des Ministeriums für Inneres und Sport an. Für die Prioritätenliste spielten u. a. die ausgewogene regionale Verteilung sowie sportfachliche Kriterien eine Rolle. Die Investitionsbank ist seit dem vergangenen Jahr die zuständige Bewilligungsstelle.
Eine Sportstättenbauförderung für den Profibereich des 1. FCM ist gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des kommunalen Sportstättenbaus und des Vereinssportstättenbaus nicht möglich (kommerzielle Nutzung). Daher wird hier nur der vom Nachwuchsbereich genutzte Gebäudeteil gefördert.
Quelle: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt am 17. März 2025
Foto (c) 1. FC Magdeburg