Kurz nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat Ănderungen am Regionalisierungsgesetz zugestimmt. Dieses bildet unter anderem die gesetzliche Grundlage fĂŒr die staatlichen ZuschĂŒsse zum Deutschlandticket, dessen Fortbestehen nun zumindest bis zum Jahr 2026 sichergestellt ist.
Ăbertragbarkeit von Restmitteln aus 2023
Das zum 1. Mai 2023 eingefĂŒhrte Deutschlandticket gilt fĂŒr den gesamten deutschen Nahverkehr. Bund und LĂ€nder subventionieren das Ticket mit jeweils 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Nicht aufgebrauchte Bundesmittel aus dem Jahr 2023 dĂŒrfen nach der GesetzesĂ€nderung auch im Jahr 2024 zur Finanzierung des Deutschlandtickets verwendet werden â dies war bisher ausgeschlossen.
Ticketpreis nicht Teil des Gesetzes
Anders als bei der EinfĂŒhrung des Deutschlandtickets ist dessen kĂŒnftiger Preis nicht im Regionalisierungsgesetz festgeschrieben. Die Verkehrsminister hatten sich im September die Erhöhung des Ticketpreises auf 58 Euro ab Januar 2025 geeinigt.
Wie es weitergeht
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkĂŒndet werden. Es tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2024 in Kraft.
Plenarsitzung des Bundesrates am 20.12.2024
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