Ersatzneubau Strombrückenzug
Magdeburg. Die neue Verkehrsanlage Heumarkt kann voraussichtlich erst ab 4. Juni 2022 für den Kfz-Verkehr freigegeben werden. Ursprünglich war geplant, diese bereits Mitte März für alle Verkehrsteilnehmer*innen zu öffnen. Aufgrund technischer Probleme in Anschlussbereichen zur Brückstraße und zur Cracauer Straße kann dieser Termin nicht mehr gehalten werden. Darüber hinaus muss vom 2. bis 25. Mai die Verkehrsanlage auch für die Straßenbahn gesperrt werden.
In diesen 3,5 Wochen wird erneut ein Schienenersatzverkehr eingesetzt, um über die Friedrich-Ebert-Straße die Verbindung von und nach Cracau aufrechtzuhalten.
Auch für Fußgängerinnen und Radfahrende ergibt sich voraussichtlich ab 2. Mai die nächste Einschränkung. Aufgrund der fortschreitenden Arbeiten im Bereich der südlichen Turmschanzenstraße kann der seit 19. Januar eingerichtete provisorische Weg durch die Baustelle ab Mai nicht mehr benutzt werden, weil dieser zurückgebaut werden muss. Die Verkehrsführung für Radfahrende und Fußgängerinnen erfolgt dann über die neue Verkehrsanlage Heumarkt. Schulkinder der in der Cracauer Straße ansässigen Schulen müssen dann einen Umweg über die Bassermannstraße und die Büchnerstraße nehmen.
Insbesondere der Fund alter Kabel und Leitungen, die nicht dokumentiert waren, und der problematische Baugrund in den Anschlussbereichen zur Brückstraße und Cracauer Straße hatten bereits in der Vergangenheit für Verzögerungen im Bauablauf gesorgt, was folglich direkten Einfluss auf die nachlaufenden Termine hatte. Trotz terminsichernder Maßnahmen, wie das Arbeiten im Mehrschichtsystem und die Einbeziehung der Samstage, kann der Freigabetermin im März nicht mehr gehalten werden. Die komplexen technologischen Gegebenheiten, speziell das Arbeiten in und am Gleisbereich, hatten intensive Abstimmungen zur Folge. Das Ergebnis war, dass die Sperrung des ÖPNV dringend notwendig wird.
Trotz der Verschiebung der Öffnung des Heumarktes ist die Verkehrsfreigabe des Strombrückenzuges weiterhin für Ende 2023 geplant.
Landeshauptstadt Magdeburg v. 22. Februar 2022