Wirtschaftsminister Sven Schulze hat die Regelungen für vereinfachte Vergabeverfahren von Land, Kommunen und kommunalen Unternehmen bis Ende 2022 verlängert. Die entsprechende Verordnung schreibt die coronabedingt erstmals Mitte Mai 2020 angehobenen Wertgrenzen bis zum 31. Dezember 2022 fort. Dadurch können beispielsweise Computer, Möbel und Fahrzeuge schneller bestellt sowie Bauleistungen leichter beauftragt werden.
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Ulrich Thomas (Foto), begrüßt die Verlängerung für vereinfachte öffentliche Vergabeverfahren bis zum Jahresende 2022. „Durch die Anhebung der Wertgrenzen wird die Wirtschaft in Coronazeiten aktiv unterstützt. Dadurch ist es möglich, dass Investitionen ohne großen bürokratischen Aufwand auch in Pandemiezeiten getätigt werden können“, so Thomas.
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