Halle (ots) – Am Donnerstag, den 6. Januar 2022 wurde die zustĂ€ndige Bundespolizeiinspektion Magdeburg gegen 16:00 Uhr durch die Leitstelle der PI Halle ĂŒber eine erneute LKW-Schleusung in Sachsen-Anhalt unterrichtet. Hierbei handelt es sich um die erste BehĂ€ltnisschleusung im neuem Jahr. Zuvor hatte sich der betroffene LKW-Fahrer, ein 34-JĂ€hriger RumĂ€ne, bei der Landespolizei gemeldet. Er befand sich auf dem Rasthof Halle-Tornau, an der BAB 14 und bemerkte zwei Personen auf der LadeflĂ€che seines LKWs. Streifen der Landes- und Bundespolizei verlegten daraufhin sofort zum Ereignisort und stellten zwei Afghanen im Alter von 17 und 18 Jahren fest.
Die geschleusten Personen konnten auch dieses Mal keine aufenthaltslegitimierenden Papiere vorweisen. ZustĂ€ndigkeitshalber ĂŒbernahm die Bundespolizei den Sachverhalt. Die beiden Geschleusten und der LKW-Fahrer wurden mit UnterstĂŒtzung der Landespolizei zum Bundespolizeirevier Halle gebracht. Es erfolgten Corona-Schnelltests, welche negativ ausfielen. Die Afghanen wurden u.a. registriert und vernommen. Hierbei sagten sie aus, fĂŒr die Schleusung jeweils 7000 Euro gezahlt zu haben. Ihre Reiseroute fĂŒhrte sie ĂŒber die TĂŒrkei nach Bulgarien, Serbien und RumĂ€nien. Dort wurden sie durch einen Schleuser auf den LKW gesetzt. Dieser fuhr dann von Ungarn ĂŒber die Slowakei nach Tschechien und reiste nach Deutschland ein.
Nach Abschluss der polizeilichen MaĂnahmen und RĂŒcksprache mit der zustĂ€ndigen AuslĂ€nderbehörde wurde der 18-JĂ€hrige an die Landeserstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet. Der MinderjĂ€hrige wurde an den Kinder- und Jugendnotdienst ĂŒberstellt. Dem LKW-Fahrer konnte zunĂ€chst nicht nachgewiesen werden, dass er von seiner zusĂ€tzlichen Fracht wusste. Er wurde nach Abschluss aller polizeilicher MaĂnahmen zu seinem Fahrzeug zurĂŒckgebracht, wo er seine Fahrt fortsetzen konnte. Die Bundespolizei hat zwei Ermittlungsverfahren wegen der unerlaubten Einreise in das Bundesgebiet sowie ein weiteres Verfahren wegen der Schleusung eröffnet.