âȘ Ăber zehn Prozent reales Umsatzminus im ersten Halbjahr 2023 gegenĂŒber 2019
âȘ DEHOGA-PrĂ€sident Zöllick: â7% Mehrwertsteuer auf Speisen mĂŒssen bleiben!“
(Berlin, 17. August 2023) Die am heutigen Donnerstag vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Umsatzzahlen liegen fĂŒr das Gastgewerbe im ersten Halbjahr 2023 noch immer deutlich unter dem Vorkrisenniveau. Die Branche steuert auf das vierte Verlustjahr in Folge zu. Von Januar bis Juni betrugen die preisbereinigten Umsatzverluste 10,4 Prozent gegenĂŒber 2019 (nominal +9,6%). FĂŒr sich betrachtet liegt der Juni mit einem realen Umsatzverlust von 10,7 Prozent nicht nur unter dem Juni 2019 (nominal +9,6%), sondern mit real -5,4 Prozent auch unter dem Juni 2022. Noch höhere Verluste fĂŒr die erste JahreshĂ€lfte verzeichnet das GaststĂ€ttengewerbe mit 13,0 Prozent (nominal +8,7%). âDie Lage bleibt extrem herausfordernd“, sagt Guido Zöllick, PrĂ€sident des Deutschen Hotel- und GaststĂ€ttenverbandes (DEHOGA Bundesverband).
âEine Mehrwertsteuererhöhung auf Speisen zum Jahreswechsel hĂ€tte fatale Folgen“, mahnt Guido Zöllick. Seit Jahrzehnten fordert der DEHOGA, dass Essen einheitlich mit dem reduzierten Satz besteuert wird. Zöllick: âWir wollen, dass Gleiches gleichbehandelt wird. SupermĂ€rkte und Discounter treten mit ihrem umfangreichen Angebot verzehrfertiger Speisen lĂ€ngst in Konkurrenz zur klassischen Gastronomie. Warum sollten wir wieder steuerlich benachteiligt werden?“ Denn: âEs wĂ€re widersprĂŒchlich und wettbewerbsverzerrend, frisch zubereitetes Essen in unseren Restaurants ab dem 1. Januar 2024 wieder mit 19 Prozent zu besteuern, wĂ€hrend auf Essen zum Mitnehmen, im Supermarkt oder bei der Essenslieferung 7 Prozent erhoben werden. FĂŒr die Zukunftssicherung der Restaurants und WirtshĂ€user ist es von zentraler Bedeutung, dass fĂŒr Essen, egal wo und wie zubereitet und verzehrt, dauerhaft 7 Prozent Mehrwertsteuer gelten“, appelliert der DEHOGA-PrĂ€sident. âIn Deutschland mĂŒssen Gastronomie sowie in besonderem MaĂe auch Kita- und Schulverpflegung fĂŒr alle bezahlbar bleiben. Alles andere widerspricht den Zielen der ErnĂ€hrungsstrategie der Bundesregierung.“
In 20 EU-Staaten gilt der reduzierte Steuersatz und damit die steuerliche Gleichbehandlung seit vielen Jahren bzw. Jahrzehnten â in Bulgarien, Griechenland und Deutschland aktuell befristet bis zum Jahresende. âEs ist ĂŒberfĂ€llig, dass die Politik in Deutschland unserer Gastronomie auch die WertschĂ€tzung entgegenbringt, die sie in den anderen EU-Staaten erfĂ€hrt. Restaurants und CafĂ©s sind die öffentlichen Wohnzimmer der Gesellschaft. Sie sind wichtige soziale Treffpunkte. Ohne sie wĂŒrden viele regionale Wertschöpfungsketten nicht mehr funktionieren“, betont Zöllick.
Der DEHOGA-PrĂ€sident warnt vor einer Steuererhöhung auf 19 Prozent zum 1. Januar 2024: âDann sind weitere BetriebsschlieĂungen vorprogrammiert. Sterben unsere Restaurants und CafĂ©s, verlieren die StĂ€dte und auch der lĂ€ndliche Raum massiv an AttraktivitĂ€t.“ In den Pandemiejahren hat das Gastgewerbe gemÀà der Umsatzsteuerstatistik von 2020 und 2021 insgesamt 36.000 steuerpflichtige Unternehmen verloren. Laut einer DEHOGA-Umfrage vom Juli 2023 wĂŒrden weitere 12.000 Betriebe schlieĂen. âFĂŒr die Gesellschaft bedeutet es einen Verlust von LebensqualitĂ€t, wenn noch mehr Restaurants und CafĂ©s verschwinden“, sagt Zöllick.
Fakt ist: Eine Steuererhöhung wĂŒrde zu weniger GĂ€sten und geringeren UmsĂ€tzen fĂŒhren. Zudem ist der Kostendruck fĂŒr die Betriebe gewaltig bei einer gleichzeitig inflationsbedingten KonsumzurĂŒckhaltung der GĂ€ste. So lautet das Ergebnis einer DEHOGA-Umfrage zu den Kostensteigerungen im Juni 2023 im Vergleich zum Vorjahresmonat: Die Preise fĂŒr Lebensmittel lagen um 24,7 Prozent höher, die von GetrĂ€nken um 17,8 Prozent. Die Kosten fĂŒr Energieprodukte stiegen im Vergleich zum Juni 2022 um 45,1 Prozent und fĂŒr Personal um 19,8 Prozent.
Foto: Guido Zöllick, PrÀsident © DEHOGA Bundesverband/Svea Pietschmann