Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, wie bekannt wurde, wird der Bundestag den Haushalt 2024 nicht vor Jahresende beschlieĂen. Die Steuererhöhung fĂŒr Speisen in der Gastronomie tritt am 1. Januar 2024 automatisch in Kraft. Wir richten heute den eindringlichen Appell an Sie, an der einheitlichen Besteuerung von Essen mit 7% festzuhalten. Viele WĂ€hlerinnen und WĂ€hler haben auf Ihre Worte vertraut, als Sie vor der Bundestagswahl im September 2021 beim BĂŒrgergesprĂ€ch erklĂ€rten: âWir haben die Mehrwertsteuer fĂŒr Speisen in der Gastronomie gesenkt und das nochmal verlĂ€ngert und ich will Ihnen gerne versichern, ich habe dieser VerlĂ€ngerungsentscheidung zugestimmt und der EinfĂŒhrung in dem sicheren Bewusstsein: Das schaffen wir nie wieder ab.“ Wir appellieren an Sie, die wichtige gesellschaftliche Rolle der Gastronomie anzuerkennen und sich fĂŒr die Fortgeltung der 7% einzusetzen. Die Steuererhöhung trifft insbesondere die BĂŒrgerinnen und BĂŒrger in unserem Land, das kann Ihnen nicht gleichgĂŒltig sein. Die Unternehmen werden die 19% sowie weitere steigende Kosten dem Gast in Rechnung stellen mĂŒssen. Die Steuererhöhung trifft unmittelbar unsere GĂ€ste, besonders die vielzitierten Gering- und Normalverdiener! Dramatische UmsatzeinbuĂen in der Branche und bei ihren Partnern sind die Folge. Jobverluste, Betriebsaufgaben, Insolvenzen sowie marode regionale WirtschaftskreislĂ€ufe sind vorprogrammiert. Der erwartete fiskalische Effekt von Mehreinnahmen mit einer Anhebung auf 19% wird genau ins Gegenteil umschlagen, weil durch Umsatzverluste die Erwartung von Mehreinnahmen nicht eintritt. Mindestens 12.000 Betriebe stehen laut DEHOGA-Umfragen vor dem sicheren Aus. Betriebe, die nicht mehr existieren, können auch keine Steuern zahlen. Essen muss einheitlich mit 7% besteuert werden â egal ob und wie zubereitet und wo und wie verzehrt. Es ist völlig absurd, dass in Zeiten, in denen alle von Nachhaltigkeit und gesunder ErnĂ€hrung reden, fĂŒr das frisch zubereitete und auf dem Porzellanteller angerichtete Essen ab 1. Januar 2024 wieder 19% Mehrwertsteuer fĂ€llig werden, wĂ€hrend fĂŒr das verpackte Essen zur Mitnahme, To-Go oder Drive-In, die Essenslieferung sowie der Fertigsalat aus dem Supermarkt weiterhin 7% gelten. Nicht ohne Grund ist der reduzierte Satz fĂŒr Essen in der Gastronomie derzeit in 23 EU-Staaten Gesetz! So beweist die groĂe Mehrzahl der EU-Staaten Respekt und WertschĂ€tzung fĂŒr das, was Restaurants und CafĂ©s fĂŒr Wirtschaft und Gesellschaft leisten. Es kann nicht sein, dass der reduzierte Mehrwertsteuersatz in unserem Land als Subvention diskreditiert wird! Unsere Restaurants, GasthĂ€user und CafĂ©s garantieren LebensqualitĂ€t und soziale Teilhabe. Attraktive InnenstĂ€dte und lebenswerte lĂ€ndliche RĂ€ume, Tourismus und funktionierende regionale WirtschaftskreislĂ€ufe gibt es nur mit uns. Wer Restaurants und CafĂ©s als ânice to have“ bezeichnet, ignoriert die groĂe wirtschaftliche, arbeitsmarktpolitische und vor allem gesellschaftliche Bedeutung unserer Branche. Wir erwarten WertschĂ€tzung fĂŒr das, was die Gastgeber mit ihren BeschĂ€ftigten Tag fĂŒr Tag fĂŒr unser Land leisten. Vergessen Sie nicht die 16 Millionen Menschen, die tĂ€glich von Gemeinschaftsverpflegern und Caterern in Schulen, KindergĂ€rten, Seniorenheimen und Betriebskantinen abhĂ€ngig sind. Aus all diesen GrĂŒnden fordern wir Sie auf, dass Sie eine Fortgeltung der einheitlichen Besteuerung von Essen mit 7% durchsetzen. Steuerfairness heiĂt, Essen einheitlich mit 7% zu besteuern. Mit freundlichen GrĂŒĂen Guido Zöllick PrĂ€sident DEHOGA Bundesverband Fritz Engelhardt Stv. PrĂ€sident, PrĂ€sident DEHOGA Baden-WĂŒrttemberg Otto Lindner Stv. PrĂ€sident DEHOGA Bundesverband Stephan von BĂŒlow Stv. PrĂ€sident DEHOGA Bundesverband Angela Inselkammer PrĂ€sidentin DEHOGA Bayern Christian Andresen PrĂ€sident DEHOGA Berlin Olaf Schöpe PrĂ€sident DEHOGA Brandenburg Detlef Pauls PrĂ€sident DEHOGA Bremen Michael Conrad PrĂ€sident DEHOGA Hamburg Robert Mangold PrĂ€sident DEHOGA Hessen Lars Schwarz PrĂ€sident DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern Florian Hary PrĂ€sident DEHOGA Niedersachsen Andreas BĂŒscher PrĂ€sident DEHOGA Nordrhein-Westfalen Patrick Rothkopf PrĂ€sident DEHOGA Nordrhein-Westfalen Hans-Dietmar Wosberg PrĂ€sident DEHOGA Nordrhein-Westfalen Holger Lemke PrĂ€sident DEHOGA Lippe Gereon Haumann PrĂ€sident DEHOGA Rheinland-Pfalz Michael Buchna PrĂ€sident DEHOGA Saarland Axel HĂŒpkes PrĂ€sident DEHOGA Sachsen Michael Schmidt PrĂ€sident DEHOGA Sachsen-Anhalt Axel Strehl PrĂ€sident DEHOGA Schleswig-Holstein Mark A. KĂŒhnelt PrĂ€sident DEHOGA ThĂŒringen |
Foto: Guido Zöllick, PrÀsident © DEHOGA Bundesverband/Svea Pietschmann |