Potsdam. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt die Kritik des Bundeskriminalamtes (BKA) am Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung. Diese widerlegt das Kernargument des Gesetzesvorhabens – die Entlastung der Polizei. „Die praktische Umsetzung des Gesetzes ist sehr kontrollintensiv und belastet alle Bereiche unserer Sicherheitsbehörden. Betroffen sind alle Bereiche der Polizei und des Zolls“, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Alexander Poitz am Freitag in Potsdam.
Die GdP habe der Politik bereits im Vorfeld des Eckpunktepapiers von Bundesgesundheitsminister Lauterbach als auch im Rahmen der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages ihre Expertise in Form einer konstruktiven Begleitung des Gesetzentwurfes angeboten, betonte der Gewerkschafter. Die Gesetzesinitiative habe neben gesundheitlichen und präventiven Aspekten vor allem auch unmittelbare Auswirkungen auf die Sicherheit im Straßenverkehr, sagte Poitz. Die gebotene Sorgfalt bei der Umsetzung des Vorhabens könne man vor diesem Hintergrund gar nicht hoch genug bewerten.
„Gut, dass der Gesetzgeber mittlerweile kritisch auf den vorliegenden Entwurf geschaut wird“, unterstrich der GdP-Vize und betonte: „In seiner jetzigen Form kann und wird er meine Kolleginnen und Kollegen nicht entlasten. Im Gegenteil, das Legalisierungskonzept und dessen Auswirkungen sind nicht zu Ende gedacht und bedürfen einer grundlegenden Nachbesserung. Im Gesetz steckt viel Theorie, jedoch wenig Praxis.“
Eine erfolgreiche Legalisierung im Sinne der Polizei setze dem Gewerkschafter zufolge einen ganzheitlichen Ansatz voraus. „Der Blick auf den aktuellen Entwurf verdeutlicht, dass dessen Macherinnen und Macher nicht alle Konsequenzen der Teilfreigabe bedacht haben“, sagte Poitz. Insbesondere die Länder dürften bei der praktischen Umsetzung nicht allein gelassen werden. Klare Zuständigkeiten, eindeutige Rechtsbegriffe sowie eine entsprechende finanzielle Unterstützung seien hierfür essenziell, betonte der Gewerkschafter.
Foto: Alexander Poitz (c) Kay Herschelmann