Halle (ots). Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger (CDU) will den Stundenlohn fĂŒr Strafgefangene erhöhen. Derzeit zahlt das Land fĂŒr eine TĂ€tigkeit mit durchschnittlichen Anforderungen 2,02 Euro. KĂŒnftig sollen es 3,37 Euro sein, was einem Aufschlag von 67 Prozent entspricht. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Dienstagausgabe) unter Berufung auf die ihr vorliegende Kabinettsvorlage. Die Lohnerhöhung ist Teil einer GesetzesĂ€nderung, ĂŒber die das Kabinett an diesem Dienstag berĂ€t.
Justizministerin Weidinger bestĂ€tigte die PlĂ€ne. „Arbeit ist einer der wichtigsten Bausteine fĂŒr die Resozialisierung von Gefangenen“, sagte sie der MZ. „Eine bezahlte TĂ€tigkeit wĂ€hrend der Haftzeit ist nicht nur mit Anerkennung verbunden, sondern schafft auch die Möglichkeit, dass Gefangene mit dem erarbeiteten Geld aktiv Opfer entschĂ€digen können.“ Diese Komponente sei ihr besonders wichtig.
Ziel sei eine VergĂŒtung, „die den Gefangenen einen erkennbaren Vorteil belĂ€sst und damit den Mehrwert von Arbeit unterstreicht“, heiĂt es aus dem Magdeburger Justizministerium. Einem Sprecher zufolge gehen derzeit etwas mehr als die HĂ€lfte aller Strafgefangenen einer Arbeit nach.
Weidingers Vorschlag zufolge sollen Gefangene mit Arbeit auch ihre eigene Haftzeit verkĂŒrzen können. Wer eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe absitzt, also wegen nicht bezahlter Geldstrafen in Haft kam, soll kĂŒnftig fĂŒr jeden unentgeltlich absolvierten Arbeitstag einen Tag frĂŒher entlassen werden. FĂŒr alle Gefangenen soll zudem eine weitere Neuerung kommen: Durch geleistete Arbeit oder eine Ausbildung sollen sie sich acht zusĂ€tzliche Freistellungstage verdienen können – dabei handelt es sich um arbeitsfreie Tage mit Lohnfortzahlung, die im GefĂ€ngnis absolviert werden. Bei „hierfĂŒr geeigneten Gefangenen“ sollen diese acht Tage auch zur VerkĂŒrzung der Haftzeit verwendet werden können.
Foto: Franziska Weidinger © MJ LSA/Fotoatelier Mentzel