Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder in Halle (Saale) hat zum Jahresbeginn Aufgaben von den Ländern übernommen

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Halle/ST. Am 1. Januar 2023 hat die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle (Saale) die nach dem zum 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Glückspielstaatsvertrag vorgesehenen Aufgaben vollständig übernommen.

Mit dem Glückspielstaatsvertrag 2021 sollen insbesondere die bisher unter einem Totalverbot stehenden Glücksspiele im Internet wie virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Onlinecasinospiele unter restriktiven Voraussetzungen erlaubnisfähig sein, um Spielerinnen und Spielern eine legale, sichere Alternative zu den auf dem Schwarzmarkt angebotenen Spielen zu bieten. Eine wesentliche Neuerung des Glückspielstaatsvertrages war die Schaffung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Sachsen-Anhalt hatte sich bei den Verhandlungen im Länderkreis erfolgreich dafür eingesetzt, Sitzland für die neue Behörde zu werden. Rund 110 Arbeitsplätze wird die Behörde in Halle künftig zählen.

Ministerpräsident Dr. Rainer Haseloff: „Für Sachsen-Anhalt und die Stadt Halle ist die Ansiedlung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder und die damit verbundene Schaffung von Arbeitsplätzen ein gutes Signal. Ich danke allen, die die Aufgabenübernahme in der Übergangsphase und die Errichtung der Anstalt bis zum 1. Januar 2023 begleitet haben und wünsche dem Vorstand, dem Verwaltungsrat und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen guten Start. Der nun in Halle gebündelte länderübergreifende Vollzug durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder ermöglicht eine effiziente Glücksspielaufsicht bei länderübergreifenden Angeboten, ein konsequentes und zügiges Vorgehen gegen unerlaubte Glücksspielangebote sowie eine nachhaltige Beobachtung der Marktentwicklung und der Glückspielforschung.“

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder soll die länderübergreifenden Erlaubnisverfahren und Aufsichtsmaßnahmen im Bereich des Online-Glücksspiels in Deutschland bündeln und für eine einheitliche Rechtsanwendung in diesem Bereich sorgen (§§ 27e, 27f GlüStV 2021).

Sie beobachtet die Entwicklungen des Glücksspielmarktes und der Forschungen im Zusammenhang mit Glücksspielen. Die Anstalt soll die wissenschaftliche Forschung im Zusammenhang mit Glücksspielen fördern und kann hierzu Studien und Gutachten in Auftrag geben. Sie unterstützt die Länder bei der Zusammenarbeit ihrer Glücksspielaufsichtsbehörden und bei deren Zusammenarbeit mit Glücksspielaufsichtsbehörden anderer Staaten.

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder ist damit insbesondere Erlaubnisbehörde für Anträge zur Veranstaltung von Online-Poker, virtuellem Automatenspiel und Sportwetten im Internet mit bundesweiter Zuständigkeit. Des Weiteren hat sie die Aufsicht über das erlaubte Glücksspiel in diesem Bereich durchzuführen und dazu die nach dem Glücksspielstaatsvertrag vorgesehenen Instrumente, wie z. B. die Limitdatei und die Aktivitätsdatei zu führen. Außerdem ist sie bundesweit für die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels im Internet zuständig.

Aufgaben, die bis zum 31. Dezember 2022 übergangsweise noch in der Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt als zuständiger Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt sowie in der Zuständigkeit von verschiedenen Ländern und deren Glücksspielaufsichtsbehörden lagen, werden nun vollständig von der Behörde in Halle wahrgenommen.

Hintergrund:

Mit dem zum 1. Juli 2021 in Kraft dem Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021) haben die Länder das Glücksspiel neu geregelt und das bisher erlaubte Angebot maßvoll erweitert. Um den Spielerschutz in einem Glücksspielmarkt mit wesentlich mehr Angeboten noch besser zu gewährleisten, wurden zum einen die behördlichen Vollzugsmöglichkeiten erheblich verbessert und auf der anderen Seite die bisherige zentrale Spielersperrdatei erweitert. Zudem ist nach dem Staatsvertrag ein individuelles Einzahlungslimit für Spielerinnen und Spieler im Internet vorgesehen, das anbieterübergreifend gültig ist und grundsätzlich 1.000 Euro im Monat nicht überschreiten darf.

Zur Überwachung dieses anbieterübergreifenden Einzahlungslimits wird eine zentrale Datei (sog. Limitdatei) unterhalten. Ebenfalls gilt, dass das parallele Spielen von Glücksspielen im Internet unzulässig ist. Um das anbieterübergreifende parallele Spiel im Internet zu verhindern, ist eine weitere zentrale Datei (sog. Aktivitätsdatei), an die sich die Erlaubnisinhaber anschließen müssen, vorgesehen. Diese Dateien dienen dem Schutz der Spieler. Ein entsprechender Schutz ist bei Nutzung illegaler Angebote nicht gegeben.

Veranstalter von Sportwetten, Online-Casinospielen, Online-Poker und virtuellen Automatenspielen im Internet müssen darüber hinaus ein technisches System einrichten und betreiben (sog. Safe-Server), welches sämtliche für die Durchführung der Glücksspielaufsicht erforderlichen Daten erfasst und eine jederzeitige elektronische Kontrolle durch die zuständige Aufsichtsbehörde ermöglichen muss.

Nach §§ 27 a ff. Glückspielstaatsvertrag 2021 errichten die Länder zur Wahrnehmung der Aufgaben der Glücksspielaufsicht insbesondere im Bereich des Internets zum 1. Juli 2021 eine von den Ländern getragene Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Sachsen-Anhalt, die den Namen „Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder“ trägt. Träger der Anstalt sind die 16 Bundesländer.

Das Land Sachsen-Anhalt war mit dem Aufbau der Anstalt durch Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) im März 2020 beauftragt worden. Für die neue Behörde mit Sitz in Halle (Saale) sah § 27p des Glücksspielstaatsvertrages 2021 eine Übergangszeit zum Aufbau der Anstalt und für die Aufgabenerfüllung vor. In dieser Zeit wurden die Aufgaben noch von verschiedenen Ländern und deren zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörden wahrgenommen. Erste Aufgaben gingen zum 1. Juli 2022 auf die Anstalt über, der Großteil der Aufgaben sollte dann zum 1. Januar 2023 von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder wahrgenommen werden. Organe der neuen Anstalt des öffentlichen Rechts sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.

Mit Ausnahme der weiterhin bei den Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder verbleibenden  Zuständigkeiten für die jeweiligen Landeslotteriegesellschaften, die terrestrischen Lotto-Annahmestellen, Sportwettvermittlungsstellen, Spielbanken und Spielhallen sowie die neuen Online-Casinoangebote und das Sperrsystem, das für alle Länder einheitlich von der zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes Hessen betrieben wird, hat die Anstalt gemäß § 27p Glückspielstaatsvertrag 2021 ab 1. Januar 2023 sämtliche Aufgaben als Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde länderübergreifend mit bundesweiter Zuständigkeit übernommen.

Text: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle

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