Magdeburg/Dresden/Erfurt. Zum Beschluss der Krankenhausreform im Bundeskabinett erklären die Gesundheitsministerinnen von Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen:
„Es besteht weiterhin kein Zweifel, dass wir diese Krankenhausreform dringend brauchen, gerade um die Standorte zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Bundesländer haben sich alle sehr aktiv und konstruktiv in den Prozess eingebracht und sind auch bereit, sich auf die Leistungsgruppen und die neue Finanzierung einzulassen und diese umzusetzen. Alle Bundesländer haben jedoch gemeinsam Änderungen vorgeschlagen, die vom Bundesgesundheitsminister erneut nicht berücksichtigt worden sind. Der Bundesminister agiert wiederholt an den Ländern vorbei und findet immer wieder neue Ausreden. Das ist ein Affront. Wir werden jetzt sehr genau darauf achten und darauf hinarbeiten, dass die Rückmeldungen der Länder im weiteren Prozess noch berücksichtigt werden.
In den ostdeutschen Ländern hat in den 1990er Jahren bereits eine weitgehende Transformation der Krankenhauslandschaft stattgefunden – es wurden Standorte konzentriert und auf Spezialisierung gesetzt. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Für uns ist daher klar: Alle vorhandenen Standorte werden für die medizinische Versorgung der Menschen in der Fläche benötigt. Der aktuelle Gesetzentwurf, der heute vom Bundeskabinett beschlossen wurde, sieht allerdings enorme Einschränkungen für eine Krankenhausplanung in den Ländern vor, der die wohnortnahe Versorgung extrem erschwert. Die Planungshoheit für die Krankenhauslandschaft muss bei den Ländern bleiben und darf nicht zusätzlich bürokratisiert werden. Zudem müssen die Krankenhäuser wirtschaftlich gestärkt werden. Darüber sind wir uns einig. Die Sicherstellung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen stationären Versorgung ist unser oberstes Ziel – und die bestmögliche Behandlungsqualität für alle Patientinnen und Patienten.“
Foto: Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15. Mai 2024