Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg macht von ihrem Substitutionsrecht gemÀà § 145 Abs. 1 GVG Gebrauch und ĂŒbernimmt im Hinblick auf die Bedeutung der Sache die weitere Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens wegen Geiselnahme in der Justizvollzugsanstalt Burg (Foto).
Generalstaatsanwaltschaft Naumburg am 14.12.2022
Foto (c) Landesportal Sachsen-Anhalt